Seite:Oberamt Riedlingen 244.jpg

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Pfarrey, ausgenommen von 671/4 M. wo ihn die Heiligenpflege, und 31/2 M. wo ihn die Heiligenpflege Enslingen hat.

Gefälle beziehen: der Staat (außer einem kleinen Schutz- und Bürgergeld von 5 Bürgern) 48 kr.; der Grundherr 606 fl. 7 kr. und 367 Sch. 51/2 Sr. D., 100 Sch. 21/2 V. H., 100 Sch. 21/2 V. Gerste, 25 Sch. Roggen und 91/2 Sch. Mühlfrucht; der Heilige 5 fl. 19 kr. und 13 Sch. 43/4 Sr. D., 10 Sch. H.; die Pfarrey 2 fl. 37 kr. Außerdem entrichtet die Gemeinde und der Müller an den Grundherrn aus Gebäuden, für Frohnen etc. 644 fl. 37 kr., erhält aber dafür an Brenn- und Bauholz einen Werth von 920 fl. 54 kr. Jeder Grundhold hat nebstdem jährl. 3 Kl. Holz à 12 kr. aufzumachen.

Mit Ausnahme von 10 Häusern, und den dazu gehörigen Gütern, welche neuerlich theils in Erblehen, theils in Zinsgüter verwandelt worden sind, ist Alles Fall-Lehen. Dazu gehören 1 Tafernwirtschaft, 1 Brauerey, 1 Mahlmühle mit 3 G., 1 Ziegelhütte und 1 Schmiede. Das Rittergut Wilflingen bildet einen Bestandtheil der Allodialherrschaft Wilflingen, wozu auch das Rittergut Schatzberg mit Egelfingen gehört. Beyde Güter waren vormals dem Rittercanton Donau einverleibt. Zu dem Gute Wilflingen gehören: ein Schloß und Schloßgut, das Maiereygut Eisighof, die Schafweide, und 2884 Morg. zusammenhängende Waldungen. Der Ertrag der ganzen Ritterherrschaft ist auf 8 bis 9000 fl. geschätzt. Die hohe Jagd hat Sigmaringen, die hohe Gerichtsbarkeit, von Sigmaringen bestritten, weil W. in dem Bezirke der alten Grafschaft S. lag, wurde durch Vertrag von 1582 in dem Schloß- und Dorfbezirke und in einem weitern vermarkten Bezirke dem Gutsherrn mit dem Rechte, Stock und Galgen zu haben, zuerkannt, ebenso die Forstgerichtsbarkeit durch Vertrag von 1495.

Wilflingen, in älterer Zeit auch Wülflingen, Wulvilingen geschrieben, bestehet aus 2 Theilen, dem Pfarrdorfe Wilflingen und dem ganz nahe dabey gelegenen und fast damit zusammenhängenden Weiler Ehnhofen, welche beyde zusammen eine Gemeinde und eine Markung bilden, und mit dem Eisighof gemeiniglich unter dem gemeinschaftlichen

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_244.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)