Seite:Oberamt Saulgau 012.jpg

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  1. :Im Jahre 1354 verpfändete Herzog Leopold von Östreich dem Truchsessen Hans von Waldburg und seiner Gemahlin die Städte Riedlingen, Mengen, und Munderkingen für 4000 fl. Im J. 1386 überließ Leopold dem Truchsessen Hans die Stadt und Vogtey Saulgau, und die Stadt und Burg Waldsee zur lebenslänglichen Benutzung, statt der ansehnlichen Güter, welche des Truchsessen reiche Gemahlin, Catharina, eine Tochter des Grafen Friedrich von Cilly, nach dem Absterben ihres ersten Gemahls, des Grafen Albrechts von Görz als Leibgeding zu fordern hatte. 1401 gestattete Leopold dem Truchsessen Hans gegen Erlegung von 1745 fl. die Veste Kallenberg nebst Zugehör, Nusplingen, Oberheim, Dürmettingen, Erlichheim, und Brunnhaupten von dem Grafen von Sulz zurückzulösen. Bald darauf überließen die Söhne Leopolds, die Herzoge Leopold und Friedrich dem Truchsessen die Besitzung Saulgau und dazu die Veste zum Bussen nebst Zugehör für 9000 fl. als Pfandschaft. Eben dieselben bestätigten dem Truchsessen durch den großen Pfandbrief vom J. 1406 sämmtliche Pfandschaften gegen Erlegung einer weitern Summe von 6000 fl., wodurch der ganze Pfandschilling auf 30.445 fl. stieg. Pappenheim II. S. 18. Im J. 1415 ging auch, was hier beyläufig bemerkt wird, die Verpfändung der Landvogtey vor, in deren Besitz das Waldburgische Haus bis 1486 blieb. 1452 verkaufte Herzog Sigmund von Östreich. an den Truchsessen Eberhard von Waldburg laut Briefs, gegeben zu Insbruck, die Grafschaft Friedberg sammt Schloß und Stadt Scheer, dazu die Vogtey zum Bussen und zu Dürmentingen, „die vorher schon dem Eberhard eigen waren," um 32.000 fl. auf ein Ewiges und Beständiges, Pappenheim I. S. 134. Im J. 1454 verwandelte derselbe Herzog auch die Pfandschaften in eine Mannsinhabung, die nach dem Absterben des Truchsessischen Mannsstammes ledig und ohne Lösung heimfallen solle. So war nun das Truchsessische Haus im wirklichen Besitze der 5 Donaustädte, der Grafschaft Friedberg und der übrigen oben angezeichten Güter. Aber bald streckte Östreich die Hand wieder darnach aus. Käufe, Verleihungen und Verträge wurden angefochten, und sämmtliche Besitzungen für bloße Pfandschaften erklärt. Zwar wurde das Waldburgische Haus mehrmals und namentlich von König Ferdinand im J. 1526 in seinem Besitze bestätigt; allein die Anforderungen erneuerten sich immer wieder. Nachdem der Streit so fast zwei Jahrhunderte lang (v. 1486) gedauert hatte, kam endlich 1680 ein Vertrag zu Stande, wonach das Truchsessische Haus die 5 Donaustädte mit Zugehör, gegen Zurückbezahlung des darauf haftenden Pfandschillings von 27.000 fl. an Östreich zurückgeben mußte, dagegen die Burgen und Vesten Waldsee, Bussen und Kallenberg nebst Zugehör, desgleichen die Herrschaften Winterstetten und Ellwangen als ewige Mannsinhabung mit Vorbehalt der Östreichischen Oberhoheit, und die Grafschaft Friedberg-Scheer, nach Inhalt des darüber schon 1675 abgeschlossenen Vertrags, als Östreichisches Mannslehen mit aller Hoheit behielt. In diesem Besitze wurde zwar das Truchsessische Haus bald nachher abermals wieder angefochten, doch erlangte es durch den Vertrag von 1696, jedoch gegen die Abtretung der Herrschaft Kallenberg, von Kaiser Leopold die Bestätigung darin.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 012. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_012.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)