Seite:Oberamt Saulgau 069.jpg

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f. Weidewirthschaft.

Seit 1781, wo die Vertheilung der Allmanden und Weideplätze und die Einführung der Stallfütterung in dem diesseitigen Bezirke zuerst begonnen hat, sind die Weiden allmählig fast überall aufgehoben, und auf die Herbstweiden beschränkt worden. Nur Mengen hauptsächlich hat, wie die Tabelle zeigt, noch eine besondere Viehweide, nachdem es sich schon in frühern Zeiten einer bessern Benutzung derselben hartnäckig wiedersetzt hat. S. Mengen. Scheer, Friedberg und einige andere Taxische Orte haben noch Waldweide.

Die Schafweiden sind unbedeutend, und der regelmäßig verpachteten nur wenige. Abgesehen davon, daß der Boden in der Regel sich nicht sehr dafür eignet, haben die Einwohner schon frühe sich überzeugt, daß die Schafweidewirthschaft mit dem Brachbau und einer gesteigerten Landwirthschaft schwer sich verträgt. Nach dem Kataster sind sämmtliche Weiden mit nicht mehr als 2226 Stück beschlagen, und der Ertrag der Weiden ist darin zu 1796 fl. angeschlagen. Die Weiden beschränken sich lediglich auf das Brach- und Stoppelfeld, das in den meisten Orten von den Gemeinde-Angehörigen selbst benutzt wird. In den Gräflich Königseggischen Orten hat die Grundherrschaft das Schafweiderecht, und übt es mit eigenen Schafen aus; in den hofkammerlichen Orten hat die Königl. Hofkammer das Weiderecht auf eine bestimmte Anzahl von Schafen, und bezieht dafür von den Gemeinden ein jährliches Aversum.

Der ganze Rohertrag von dem steuerbaren Grund und Boden beträgt, von

Äckern       679.842 fl. 14 kr.  
Gärten und Länder              36.882 fl. 56 kr.
Wiesen       225.316 fl. 42 kr.
Wald         93.904 fl.
Weide           1.796 fl.        
     1.037.741 fl. 52 kr.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 069. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_069.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)