Seite:Oberamt Saulgau 078.jpg

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Wo sie sonst noch bestanden hatte, wurde sie vollends durch das Königl. Edict vom 18. November 1817 aufgelöst. Manumissions-Gelder und ungemessene Frohnen bestehen indeß noch in den Gräflich Königseggischen Orten, wo man aber mit ihrer Aufhebung und Verwandlung beschäftigt ist.

Durch den Lehensverband an sich fühlt sich der Unterthan wenig oder gar nicht belästigt, besonders da durch die Vertheilung der Allmanden auch die Tagwerker zu einigem Grundbesitz gekommen sind[1], und da dem Lehensbauern jetzt in der Regel es nicht mehr erschwert wird, sein Lehengut zu verpfänden. Auf die Cultur wirkt er hauptsächlich nur in dem Falle nachtheilig, wenn er eine allzu große Gütermasse in einer Hand vereinigt hält.

Die Lehnslasten sind ziemlich die gleichen in dem Oberamtsbezirke; sie bestehen wie gewöhnlich, in Frucht- und Geldgülten, Hand- und Fuhrfrohnen, dem Fall- und Erdschatze, sind aber keineswegs willkührlich, sondern beruhen auf Verträgen[2]. Mit den Allodificationen und Ablösungen verhält es sich wie in den Oberämtem Riedlingen und Ehingen; die Standesherrschaften sind ihnen entgegen, und die Lehensleute selber zeigen bis jetzt wenig Verlangen darnach. Doch sind in der letzten Zeit mehrere Allodificationen und nicht ohne guten Erfolg vorgenommen worden. S. Heudorf.

Die verderblichen Landgarben sind größtentheils schon in früherer Zeit in ständige Gülten verwandelt worden. Die Zehentverpachtungen auf eine längere Reihe von Jahren haben nicht viel Eingang gefunden, ob die eingegangenen


  1. Durch diese Maßregel haben freylich die Gemeinden eine neue Einbuße an Grundeigenthum erlitten, indem die vertheilten Allmandstücke gleichfalls mit dem Lehensbanne belegt wurden.
  2. Über die verschiedenen ehemaligen Lehenssysteme in dem Umfange des jetzigen Hof-Cameralbezirks Altshausen werden in dem nächsten Hefte der Würtembergischen Jahrbücher nähere Nachrichten aus der Feder des Herrn Hof-Cameral-Verwalters Vogel mitgetheilt werden.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 078. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_078.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)