Seite:Oberamt Saulgau 112.jpg

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auch wahrscheinlich, daß das Stift noch im J. 1311 von den Herzogen Rudolph und Friedrich von Östreich im Besitze des Zolls und des Stadtammann-Amtes bestätigt wird. Aber mit der Vergrößerung des Orts vergrößerte sich nicht auch der Besitzstand des Stiftes; dieser blieb auf das Kirchengut beschränkt, und selbst in Beziehung auf dieses ist das Stift, der oben erwähnten Rechte ungeachtet, ohne Zweifel nur Grundherr und nicht Landesherr gewesen; denn sonst hätte es einer Bestätigung nicht nöthig gehabt. Die Landesherrschaft, oder die hohe Obrigkeit war ein Zugehör der Grafschaft Friedberg, in deren Umfange, wie die S. 10 mitgetheilte Gränzbeschreibung beweist, Saulgau lag. Durch Theilungen in der Familie der Grafen von Friedberg ist es ohne Zweifel geschehen, daß Saulgau, wie die Herrschaft Bussen, eine eigene, unabhängige, von der Grafschaft exemte Besitzung wurde. Jedoch behielten die Grafen von Friedberg fortwährend rund umher und bis vor die Thore der Stadt die Landeshoheit oder hohe Obrigkeit.

Eine eigene Grafschaft hat Saulgau erweislich nie gebildet; in den Urkunden kommt es immer nur als „Vogtey, Stadt und Vogtey" vor. In einer Altshauser Urkunde von Graf Heinrich von Veringen v. J. 1269 steht zwar unter den Zeugen auch ein Ulricus Comes de Sulgen, aber dieser Ulrich war kein Graf, sondern führte nur, wie die Grafen von Grafeneck, den Zunamen Graf[1], und was man von früheren Grafen von Saulgau wissen will, ist theils unsicher, theils unrichtige Folgerung. Wohl mögen Grafen Besitzer von Saulgau gewesen seyn, und sich auch Grafen von oder zu Saulgau geschrieben haben; aber deßwegen war Saulgau noch keine Grafschaft.


  1. Schon die Stelle, welche er unter den Zeugen einnimmt, er steht zwischen dem Villicus von Saulgau und dem Villicus von Ertingen, und voran geht Hainricus Minister de Sulgen, beweist dieß. Noch mehr aber wird dieß durch den ältesten Stiftungsbrief des Klosters Sießen v. J. 1251 bewiesen, worin ein Albertus de Sulgen, qui dicitur comes, cum filio suo Ulrico als Zeuge erscheint.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_112.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)