Seite:Oberamt Saulgau 131.jpg

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Die Reichs-Grafschaft Altshausen ist jedoch wieder zu unterscheiden von der Commende Altshausen: zu jener gehörten auch die Commenden Mainau, Rohr und Blaichen, dagegen standen die Herrschaften Arnegg, Achberg und Ellenhofen in ritterschaftlichem Verbande. Die zur Reichsgrafschaft gehörigen Commenden und Herrschaften waren Landstände derselben, und steuerten zur Landschaftskasse Altshausen; Mainau hatte überdieß jährlich 20 Fuder Wein an den Land-Commenthur abzugeben.

Die Verwaltung bildete eine Art von klösterlichem Haushalt; fast alle Angestellten wurden von Hof aus verpflegt. An der Spitze der Verwaltung stand der Land-Commenthur, unter ihm ein Haus-Commenthur; einige wenige Beamte – ein Balleyrath, ein Oberamtmann, der zugleich Balley-Syndikus war, und als solcher einen Sekretär und Registrator unter sich hatte, ein Rentmeister, ein Waisenpfleger, Arzt und Baudirector nebst einigen Jägern machten das ganze Hof-, Kanzlei- und Beamten-Personal aus. Zahlreicher war der Stand der niedern Dienerschaft besetzt. Die Einkünfte der Land-Commenthurey floßen fast ganz aus der Commende Altshausen, und von dieser wieder größten Theils aus der Herrschaft Altshausen. Es wurden nämlich dieselben bey der Auflösung der Land-Commenthurey folgendermaßen berechnet:

a) von der Herrschaft Altshausen      
      1) Cameralgefälle
      2) Steuern
73.940 fl.     }
2.765 fl.     }
76.705 fl.
b) von den übrigen Herrschaften,
     reine Einlieferung
      8.852 fl.
Zusammen 85.557 fl. [1]

Unter b) befanden sich Arnegg mit 5131 fl., Illerrieden mit 787 fl.


  1. Darunter in Geld ungefähr 17.000 fl., in Naturalien 54.000 fl., wobey freylich die Früchte nach damaligen Preisen, 1 Scheffel Dinkel z. B. zu 7 fl., angeschlagen wurden.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_131.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)