Seite:Oberamt Saulgau 187.jpg

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des Unterbezirks Scheer, weshalb der Ort wohl auch schon frühe sich zur Stadt, und zwar nicht blos zu einem Oppidum, ummauerten Platze, sondern zu einer Civitas, einer freyen Stadtgemeinde, erhoben hat. Kaiser Rudolph bestätigte, laut einer noch vorhandenen Original-Urkunde, i. J. 1289 die Rechte, Freyheiten und Gewohnheiten der Bürgermeister und Bürger der Stadt zu der Schere, welche sie nach Gewohnheit der Stadt Freyburg haben; mithin war Scheer schon vor 1289 eine Stadtgemeinde. Die Freyheiten der Stadt wurden in der Folge von mehreren Kaisern bestätigt und vermehrt. Sie umfaßten hauptsächlich das Umgeld, Zoll und Weggeld, das Tafernrecht, den Abzug und die Scortationsstrafen bis auf 15 fl. I. J. 1489 erhielt das Städtchen auch von K. Friedrich 2 Jahrmärkte und einen Wochenmarkt. Da indeß Scheer nicht, wie die Donaustädte, blos in pfandschaftlichem Besitze der Truchseßen war, so wurde es auch immer mehr als jene in Abhängigkeit erhalten. Darum waren die Einwohner auch immer unzufrieden mit ihrer Herrschaft, und ihre Unzufriedenheit äußerte sich mehrmals bis zur Empörung, wobey die übrigen Unterthanen der Herrschaft und der Grafschaft Friedberg sie jederzeit willig unterstützten. Unter Vermittlung einer Kais. Commission wurde endlich i. J. 1686 Friede gestiftet, und mit den Bürgern ein Vergleich unter folgenden wesentlichen Bedingungen zu Stande gebracht:

1) Bürgermeister und Rath sollen von der ganzen Bürgerschaft, der äußere Rath aber und die Gemeinde-Diener sollen von jenen gewählt werden; 2) der Stadtammann wird von der Herrschaft, auf den Vorschlag der Bürgerschaft von 3 ehrlichen Männern aus ihrer Mitte, gewählt; er hat das erste Votum im Magistrat und referirt bey dem Oberamte; 3) die Stadt erhält einen Theil der niedern Gerichtsbarkeit, und kann ohne Appellation über Streitsachen bis auf 15 lb. entscheiden; in Straffällen werden einige Rathsverwandte von dem Oberamte beygezogen; 4) ebenso wird zu den Umlagen von Reichslasten Jemand von der Bürgerschaft beygezogen;

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_187.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)