Seite:Oberamt Tettnang 025.jpg

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wurden, ohne Rücksicht auf die einzelnen Hoheitsgrenzen auf dem See kreuzen, Übelthäter bis an die Schweizerufer verfolgen ließ, Ausfuhrsperren anlegte etc. Das Haus Östreich, das außer Bregenz in vorigen Seiten auch die Stadt Constanz und Anderes an dem See besaß, noch ehe es zu den Montfortischen Besitzungen gelangte, machte mehrmals Versuche, die gleichen Rechte sich anzumaßen; der schwäbische Kreis widersetzte sich aber jedesmal mit Nachdruck und Erfolg; in den Jahren 1711 und 1742 gab er zur Aufrechthaltung seiner Rechte sogar eine Erklärung gegen Östreich zur Aufnahme in die Kaiserliche Wahl-Capitulation an die Churfürstlichen Wahlconvente ab. (Vergleiche Moser Wahlcapitulation Kaisers Karl VII. Bd. I. Anhang S. 19.) Auch die Particular-Hoheit der einzelnen Seeherrschaften gab Veranlassung zu manchen Streitigkeiten; man war insbesondere darüber nicht einig, wie weit die Grenzen eines Jeden in den See hinein sich erstrecken sollen, ob von beiden Seiten bis in die Mitte des Sees, oder aber nur soweit „Halden und Gründe“ gehen, wie beim Fischereirecht? ob also der See zwischen den gegenseitigen Herrschaften ganz getheilt, oder aber die Mitte frei seyn, ein „gefreiter Weitsee“ stattfinden solle? Am natürlichsten fand man jedoch die Theilung nach der Mitte des Sees, und dafür sprach die Praxis, dafür sprach auch Wegelin in einer „Dissertatio de Dominio Maris suevici, vulgo Lacus bodamici.“ 1742. sich aus. Auf diese Weise findet man den See auch in alten Karten getheilt. Erst in den neuern Karten ist das Einzeichnen der Hoheitsgrenzen gemeiniglich unterlassen worden. Das Auslassen derselben und Nichtbeachten der Seegrenzen erscheint aber nicht nur in staatsrechtlicher, sondern auch in geographischer Beziehung als ein Mangel; denn dadurch bleibt ja die Seefläche außer aller geographischen Berechnung. Es sind daher auch die Württembergischen Grenzen auf unserer Oberamts-Karte unter genauer Ausmittlung derselben nach dem Grundsatze der Theilung nach der


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 025. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_025.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)