Seite:Oberamt Tettnang 071.jpg

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5) Waldungen von dem Seewald 4551/4 Morg. nebst Jagd- und Fischereirechten, s. o.[1]
Dazu kommt noch
6) das Königl. Privatgut Manzell mit 120 Morg. Feld, s. h. Ortsbeschreibung.

Der Freih. Grempp v. Freudenstein besitzt das Rittergut Hersberg mit 121/2 Morg. Grundeigentum etc.

Lehens- und Gefällrechte bestehen ohne sonstige grundherrl. Rechte, außer dem Staat hauptsächlich die in dem unten zusammengestellten Cataster aufgeführten Herrschaften und Pflegen, wozu dann noch mehrere Kirchen und Stiftungen kommen.


B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.

Grund und Boden bestand vormals größtentheils aus Lehen: Leib-, Erb- und Schupf-Lehen. Die Lehens- und Grundlasten sind die gewöhnlichen, nur im Betrage nach den einzelnen Lehensherrschaften verschieden. Die Ehrschätze sind mit wenigen Ausnahmen bei jedem einzelnen Lehen fixirt und nur bei wenigen ist ihre Bestimmung dem „Belieben“ des Lehensherrn anheimgestellt. Bei den Schupflehen der Herrschaften Tettnang, Argen und Schomburg und des Pauliner-Klosters Langnau zahlten die Weiber nur die Hälfte des den Männern angesetzten Ehrschatzes, bei den übrigen Lehengütern beide Eheleute gleich viel. Von Laudemien war von jedem Leibeigenen das Besthaupt, vom Mann das Pferd, vom Weib die Kuh zu geben, was auch bei den Hirschlattischen Lehenleuten der Fall war. Unter Östreich wurden dafür in der Herrschaft Tettnang vom Mann 3 Proc. und vom Weib 11/2 Proc. des Vermögens eingezogen. In der Herrschaft Liebenau und bei den vormaligen Kloster Löwenthalischen


  1. Die obigen Besitzungen erwarb die Königl. Hofkammer, mit Ausnahme des Hofs Seewald und der Trautenmühle, welche 1837 von Privaten gekauft worden, von der Königl. Staatsfinanz-Verwaltung durch einen Tauschvertrag vom 14. März 1838.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 071. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_071.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)