Seite:Oberamt Tettnang 183.jpg

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dem Kloster Kreuzlingen von den Grafen von Habsburg geschenkt worden seyn. Vergl. auch Ailingen. Sie lag im Gebiete der alten Reichs-Landvogtei Schwaben, welche die Vogtei darüber und alle hoheitlichen Rechte besaß. Noch ehe aber die Landvogtei an das Haus Östreich kam, verpfändete K. Albrecht dem Grafen Wilhelm von Montfort die Vogtei, und, laut Urkunde vom Jahr 1318, bestätigte K. Ludwig der Bayer dem Grafen die ihm von K. Albrecht um 200 M. S. verpfändete Vogtei des Hofes zu Hirschlatt, des Eigenschaft angehört dem Kloster Kreuzlingen, bis auf Wiederlosung. Eine Verpfändung des Gegenkönigs Friedrich vom Jahr 1315 wird dabei mit Stillschweigen übergangen. Die Wiederlosung scheint nicht erfolgt zu seyn, vielmehr wurde aus der Pfandschaft ein Lehen und als solches besaßen die Grafen von Montfort fortwährend die Vogtei als Reichs-Landvogtei mit Niedergerichtsbarkeit und Besteurungsrecht. Die hohe Gerichtsbarkeit und Territorial-Rechte blieben der Landvogtei vorbehalten. Auf diese Weise hatte die Herrschaft dreierlei Herren: das Kloster, die Grafen von Montfort und die Besitzer der Landvogtei. Im Jahr 1656 verkaufte Graf Hugo von Montfort die Vogtei an das Kloster Kreuzlingen um 5000 fl. mit Vorbehalt des Besteuerungs-Rechts. In Folge eines Vertrags vom 11. Dezember 1749 wurde Kreuzlingen von Östreich, als dem Inhaber der Landvogtei, gegen Erlegung von 4000 fl. mit der hohen malefizischen Jurisdiction und gegen weitere 10.000 fl. mit der Forst- und Jagd-Herrlichkeit belehnt, jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt der Territorial-Obrigkeit. Östreich behielt daher auch das allgemeine Gesetzgebungsrecht und hatte seine Zollstätte auf dem herrschaftlichen Hof Lochbrück. In diesem Zustande wurde die Herrschaft Hirschlatt, die ungefähr 360 Einwohner zählte, im Jahr 1803 durch den Regensburger Reichsdeputations-Schluß dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen, als Entschädigung für verlorene Feudalrechte im Lütticher Lande, zugetheilt, und derselbe trat nun an die Stelle des Klosters Kreuzlingen. Östreich übte jedoch auch hier das Heimfallrecht aus, und nahm alle Gefälle von solchen Kreuzlinger Lehen, die im Gebiete der Landvogtei lagen, wie z. B. die in dem Bezirk Ailingen, in Beschlag. Nachdem im Jahr 1805 die Landvogtei an die Krone Würtemberg gekommen war, suchte diese natürlich auch die damit erworbenen Rechte auf die Herrschaft Hirschlatt geltend zu machen; es entstanden darüber mancherlei Mißhelligkeiten, denen endlich König Friedrich dadurch ein Ende machte, daß er die Herrschaft Hirschlatt von dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen für die Summe von 140.000 fl. kaufte, und für die zu der Herrschaft gehörigen beiden Patronate der Kirchen zu


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_183.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)