Seite:Oberamt Tettnang 229.jpg

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Raderach gestiftet. Ravensburg erwarb seinen Antheil hauptsächlich 1413 mit Schmalneck. Mit der Landvogtei kam H. 1805 an Würtemberg.

  • 9) Holzhof, H. bei Weiler, theilt, wie dieses, alle Verhältnisse mit Bitzenhofen.
  • 10) Neuhaus, W. mit 51 k. Einw. an der Rothach, mit einer Kapelle, 1 Schildwirthschaft, 1 Rothgerberei, 1 Mahl- und Sägemühle, 1 Lohstampfe, Ölmühle und Hanfreibe. Die Kapelle, worin jährlich eine Messe gelesen wird, wurde 1707 aus milden Beiträgen erbaut. 1824 erkauften die Orte Bitzenhofen und Neuhaus dieselbe und haben sie auch zu unterhalten. Unter dem Namen „Herrschaft Neuhaus“ wurden früher gemeiniglich die in dem jetzigen Gemeindebezirk Theuringen gelegenen Besitzungen der Stadt Ravensburg, worin diese die N. Gerichtsbarkeit und das Steuerrecht hatte, nämlich Alt- und Neuhaus und Bitzenhofen mit Zugehörde begriffen, s. oben. Die Herren v. Deuring hatten zu Neuhaus einen Wohnsitz, das jetzige Adler-Wirthshaus.
  • 11) Rammetshofen, W. mit 58 k. Einw. im Achthale. 1 Hof gehört zur Kirchenpflege Friedrichshafen, früher waren daselbst auch noch andere Lehensherrn, darunter auch die Herren v. Theuring zu Bregenz; jetzt hat noch das Stift Markdorf ein Schupflehen.
  • 12) Ramsenbühl, H. mit 7 k. Einw. am westlichen Abhang des Achthales.
  • 13) Remette, H. mit 5 k. Einw., am Gehrenberge, eine ehemalige Zugehörung von Bitzenhofen.
  • 14) Riether, W. mit 21 k. Einw., früher besaß der Ravensburgische Bürger Deuring beide Höfe zum Riether.
  • 15) Rußenreute, W. mit 15 k. Einw., theilt alle Verhältnisse mit Parzelle 5.
  • 16) Staffelbild, Hs. bei der oben erwähnten Kapelle, zu Ober-Theuringen gehörig, mit 4 Einwohnern.
  • 17) Unter-Theuringen, W. mit 121 Einw., an der (Roth) Ach, 1/4 St. unterhalb Ober-Theuringen, mit 1 Schildwirthschaft. U.-Th. gehörte früher dem Kloster Weißenau mit Niedergerichtsbarkeit und Steuerrecht, die hohe und forsteiliche Gerichtsbarkeit war Heiligenbergisch, siehe oben. In ältern Zeiten gehörte U.-Th. größtentheils nach Constanz, Stift St. Johann, und war vielleicht der obenerwähnte Herrenhof. 1430 erhält ein Heinrich von Payern (Paygern), Bürger zu Stein, von dem Stift verschiedene Güter zu Lehen. Er selbst scheint auch eigenthümliche Güter besessen zu haben. Im Jahr 1446 verkauft dieser Heinrich von P. seinen Maierhof mit Gericht, Zwäng und Bänn, seinen Zehnten und ein Fruchtgefälle aus der Chorherrn von St.Johann Hub zu U.-Th.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_229.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)