Seite:Oberamt Tettnang 250.jpg

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zu bemerken, daß während des Drucks dieses Heftes durch Königl. Entschließung vom 18. Juni 1838 das Cameralamt Friedrichshafen aufgehoben worden ist, und nun der ganze Oberamtsbezirk zum Cameralamt Tettnang gehört.

Stuttgart, im Monat Juli 1838.

 d. H.


Nachtrag zu den Höhenbestimmungen.
  P.F. W.F.
Langenargen, Erdfläche am Kirchthurm 1218. 1381.
Eriskirch, Erdfläche an der Kirche 1225. 1389.
Laimnau, Erdfläche am Kirchthurm 1352. 1533.
Zusammenfluß der beiden Argen 1501. 1702.
Goppertsweiler, Erdfläche an der Kirche 1599. 1813.
Wildpoltsweiler 1617. 1834.
Haslach 1658. 1880.
Primisweiler 1669. 1892.
Neukirch 1724. 1955.
Lindau, Erdfläche des Landgerichtshofs, an der kath. Kirche 1231. 1395.


Vorstehende Höhen sind ganz neuerlich noch von dem bei der Landesvermessung angestellten Herrn Trigonometer Kohler trigonometrisch bestimmt worden. Derselbe ließ sich zu Folge des ihm ertheilten Auftrags zugleich angelegen seyn, die Seite 17 berührte Frage, ob der Bodensee eine wagrechte Fläche bilde, zu erledigen. Er untersuchte am 13., 14. und 15. Juni die Höhe des Sees an vier Punkten, nämlich: Lindau, Langenargen, Friedrichshafen und Constanz, und fand an allen vier Orten die gleiche Höhe, nämlich 1211,8 P. F. oder auf den Pegelstand zu Friedrichshafen von 9′ 2″ berechnet, von 1208 P. F.; also eine, nach der Rundung der Erde gestaltete, völlig gleiche Ebene.

Seite 17, Lin. 6 ist statt „1298 P. F.“ 1208 zu setzen, und S. 108, Lin. 4 v. u. statt „Schloß daselbst“ Schloß zu Tettnang.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_250.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)