Seite:Oberamt Ulm Seite 118.jpg

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Ulm, eine zwischen dem König und dem Kloster Reichenau getheilte Gemeinde, wird eine Königliche Munizipalstadt, und diese eine freie Reichsstadt.

Der getheilte Besitz von Ulm scheint die Folge gehabt zu haben, daß die Einwohner anfänglich auch in zwei Gemeinden getheilt waren, eine Königliche und eine Reichenauische. Die letztere stand unter ihrem eigenen Klostervogt mit eigener Gerichtsbarkeit. Auf dem grünen Hofe wohnten einige Kloster-Conventualen, welche die Verwaltung leiteten und beaufsichtigten, und zugleich die Kirche besorgten. Es fehlte nicht an dem guten Willen des Abtes von Reichenau, seine Herrschaft über ganz Ulm auszudehnen; aber die schlechte Lebensweise seiner Mönche daselbst und die politischen Verhältnisse bewirkten, daß jene, statt zu wachsen, immer mehr herabsank, und sich allmählig in und außer Ulm auf die einer bloßen Patronats- und Gefälle-Herrschaft beschränkte. So flossen beide Gemeinden schon frühzeitig in Eine zusammen, und der König oder Kaiser war allein Herr in Ulm und in dessen Gebiete.

Die Verwaltung wurde von der K. Pfalz aus theils von dem König persönlich, theils durch einen Stellvertreter besorgt. Diese Stellvertreter und Oberbeamten der K. Pfalz waren schon frühe, und wahrscheinlich schon unter den letzten Carolingern die Pfalzgrafen, und wir möchten glauben, daß die benachbarten Dynasten von Ruck, welche man später als Pfalzgrafen von Tübingen kennen lernt, zuerst das Pfalzgrafenamt bei der K. Pfalz Ulm bekleidet haben. In der folgenden Zeit und nach dem Wiederaufleben des Herzogthums waren die Herzoge die natürlichen Stellvertreter des Königs. Nachdem aber die Königliche und die Herzogliche Würde unter den Hohenstaufen vereinigt ward, findet man Kön. Reichsvögte an die Spitze der Verwaltung gesetzt. Es geschah wahrscheinlich in der Mitte des 12. Jahrhunderts, daß das Haus der Grafen von Dillingen mit der Reichsvogtei über Ulm belehnt wurde. Nach dem Tode des Grafen Hartmanns von Dillingen, der keine männliche Erben hinterlassen hatte, 1259, wurde die Reichsvogtei über Ulm mit dem Marschallen-Amt

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_118.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)