Seite:Oberamt Ulm Seite 121.jpg

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Recht wurde von Wenzel 1398 ohne Vorbehalt des Schlagschatzes auf 10 Jahre erneuert. Dasselbe that K. Ruprecht 1404 und verlieh der Stadt noch das weitere Recht, auch größere Münzen, Schillinge zu 12 Hellern, zu schlagen. Endlich erhielt Ulm 1552 von K. Karl V. das Privilegium, alle Gattungen goldener und silberner Münzen zu schlagen, und es sah sich dadurch in den vollen Besitz des Münzrechts gesetzt, das es auch häufig ausübte; denn von dieser Zeit an kommen viele Münzen der Stadt Ulm, besonders Dukaten und Thaler vor. Die ältesten Ulmer Münzen, die man kennt, sind vom 11. Jahrhundert, 1087 kommen Sicli monetae Ulmensis, 1091 Solidi monetae Ulmensis vor. Ausführlichere Nachrichten hierüber finden sich in den Würtemb. Jahrbüchern Jahrg. 1834. H. 2.

Verfassung der Stadt.

Die Verfassung der Stadt, welche früher monarchisch, nachher monarchisch-aristokratisch war, wurde jetzt mehr demokratisch. Wie die Schöffen, so wurden anfänglich auch die Rathmannen und ebenso der Schultheiß allein aus den Geschlechtern gewählt, wurden auch alle bedeutenden Ämter nur mit Patriciern besetzt. Jemehr aber Handel und Gewerbe und mit ihnen das Gefühl der Gewerbetreibenden sich hoben, und jemehr man der Zünfte in Kriegszeiten bedurfte, desto stärker und begründeter wurde auch das Verlangen der letztern nach Antheil an der Verwaltung, und desto weniger konnte man dieses Verlangen ganz zurückweisen; schon ums J. 1290 erhielten 12 Zunftmeister Sitz und Stimme in dem Rathe, der sich nun in drei Bänke theilte: die der Schöffen unter dem Schultheißen, die der Rathmannen unter einem Bürgermeister und die der Zünfte unter dem Capitaneus oder Kriegshauptmann, dem Anführer der Zünfte in Kriegszeiten. Aber auch die Mitglieder der Zunftbank waren wenigstens zur Hälfte Patricier, weil sie aus Zunftmeistern bestand, wovon die Hälfte aus jenen gewählt werden mußte. Es konnte daher auch dieser Zustand den Anforderungen nicht genügen. Ein von einem Geschlechter, dem Ulrich Conzelmann, versuchter

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_121.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)