Seite:Oberamt Ulm Seite 123.jpg

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Die Regierungs-Behörde war der Rath, in welchem sich die sämmtliche aus 41 Mitgliedern bestehende gesetzgebende Gewalten vereinigten. Die 2 Ersten des Raths, welche überall das Direktorium führten, hießen die Rathältern, die 3 nächsten Mitglieder waren die 3 Bürgermeister, welche wechselsweise je ein Jahr das Amt führten. Der amtsführende oder regierende Bürgermeister hatte den Vortrag im Rathe, bildete für sich wieder eine Amtsstelle in Schuld- und andern Sachen, und vollzog die richterlichen Erkenntnisse des Raths. Die beiden Alt-Bürgermeister besorgten die Verwaltung des Gebiets, und bildeten das sogen. Herrschafts-Pflegamt. Die genannten Regierungs-Glieder bildeten mit 3 weiteren Rathsherren den Geheimen-Rath, welcher die Verwaltung des Jagdwesens, die Pupillensachen der Geschlechter leitete, auch die auswärtigen Angelegenheiten besorgte. Dem Rath zur Seite stand ein Consulenten-Collegium, Collegium judicum, von dem sich der Rath in wichtigen Rechtsfällen Gutachten erstatten ließ. Der Rath wählte sich alljährlich selber. Er besetzte auch die Ämter meist wieder aus sich.

Die wichtigsten Ämter waren: die Stadtgerichte, und zwar a) das Obergericht, das unter dem Präsidium des Stadtammanns (vormals Stadtschultheiß) ganz mit Rathsgliedern besetzt war; b) das Untergericht, das aus Rathsherren vom Handelsstande bestand, und Schuld- und Gant-Sachen verhandelte; Criminal- und Civil-Prozesse wurden in dem Rathe selbst entschieden; c) das Ehegericht, bei dem auch der Senior der Geistlichkeit saß; d) das Einungsamt, eine Art von Friedensgericht und Polizeistelle. Von dem Obergericht fand keine Appellation statt, von den übrigen Ämtern aber konnte an den Rath, dagegen in Streitsachen, deren Werth über 600 fl. betrug, an das Reichsgericht appellirt werden.

Das Sublevationsamt, das eigentliche Finanz-Collegium, das jedoch nur beaufsichtigend und berathend war. Es wurde erst 1702, zur Zeit der durch den bayerischen Überfall entstandenen Noth, errichtet.

Das Steueramt, die Finanzverwaltungs-Behörde.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_123.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)