Seite:Oberamt Ulm Seite 169.jpg

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zu N.Stotzingen, und dem Staat getheilt. Den größten Theil hat Tänzel. Die Grundlasten betragen 215 fl. in Geld und 931 fl. in Naturalien, wovon der Freiherr Tänzel die Hälfte, der Graf v. Maldeghem 1/6, der Staat 1/6, das Übrige die Heiligen- und Kirchenpflegen zu Ulm, Bissingen und Nieder-Stotzingen zu beziehen haben. Der Tänzelische Antheil bildet ein eigenes Rittergut, und war vormals bei dem Ritter-Canton Donau immatrikulirt, stand übrigens unter der hohen Gerichtsbarkeit von Ulm. Die Einkünfte desselben bestehen in den oben bemerkten Geldgefällen und in Fruchtgülten, wozu übrigens, wie überall, ein im Cataster abgezogenes 1/5 zu rechnen ist; eigene Güter sind nicht mehr vorhanden. Der Maldeghem’sche Antheil, 2 Bauernhöfe und 4 Söldgüter, gehört zu dem vormaligen Lehen Kaltenburg und zu Nieder-Stotzingen. Bissingen hat ein neues Rath- und Schulhaus. Die Kirche ist zwischen den Katholiken und Evangel. gemeinschaftlich, ebenso der Begräbnißplatz. Die Baulast der Kirche hat mit Ausnahme der der Heiligenpflege zukommenden Reparationen, der Staat als Patronats- und Zehntherr, ebenso die des Pfarrhauses. Der Ort hat 2 Schildwirthschaften und 2 Bierbrauereien und mehrere Handwerker.

B. gehörte ehemals zu der Herrschaft Alpeck; 1377 wurde es von den Gr. von Werdenberg mit allen Rechten und Gewalten, Steuern und Diensten und mit den eigenen Leuten zu Bernstatt, Denkenthal und Beimerstetten an Gerwig von Sulmentingen versetzt, von ihnen aber wieder eingelöst und 1385 mit andern an die Stadt Ulm verkauft. Die Grundherrschaft befand sich in mehreren Händen, namentlich hatten das Kloster Königsbronn, welches auch das Patronatrecht besaß, das Kloster Herbrechtingen und die Ehingerische Familie in Ulm, hauptsächlich aber die v. Rietheim, Theil daran. 1594 kaufte Ulm den Ehingerischen Antheil. 1614 und zum Theil früher tauschte Ulm auch die Güter und Rechte der Klöster Königsbronn und Herbrechtingen mit dem Patronate ein, und es theilte sich jetzt der Besitz zwischen der Stadt und den Herren von Rietheim. Nach einem Vertrag vom 12. Dcbr. 1608 behielt Ulm die

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_169.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)