Seite:Oberamt Ulm Seite 214.jpg

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besteht hälftig aus evang. und hälftig aus kathol. Mitgliedern; bei der Wahl eines Ortsvorstehers kommt die Confession in keinen Betracht. Die Einwohner betreiben neben Ackerbau und Viehzucht viele Gewerbe, besonders die Weberei; der Ort hat eine 1731 errichtete Apotheke, 6 Schildwirthschaften und 6 Brauereien und Essigsiedereien, mehrere Krämer, mehrere Frucht- und Viehhändler, 19 Leineweber mit 3 Gesellen; einen Schnellermarkt, 2 Vieh- und Krämermärkte. In früherer Zeit war der Leinwandhandel sehr bedeutend. Der Gartenbau wird zum Theil auch auf den Verkebr betrieben; die Markung ist übrigens klein, s. Tab. II. Die Einwohner erhalten Holz aus den grundherrlichen Waldungen, es wird aber auch viel Torf gebrannt.

N.Stotzingen scheint anfänglich zu der Grafschaft Dillingen gehört zu haben, wie auch O.St. zum alten Landcapitel Dillingen gehörte. Von den Grafen v. Dillingen scheint es theils auf die Grafen von Truhendingen,[1] theils, wie Dillingen selber, auf das Bisthum Augsburg gekommen zu seyn.[2] Beide Theile besaßen später noch, wie wir sehen werden, in lehensherrlicher Eigenschaft nicht nur die Kirche und Zehnten und selbst die Burg zu St., sondern auch mehrere Höfe und Güter. An die Stelle der Grafen von Truhendingen traten die Burggrafen von Nürnberg; in einer unten angeführten Urkunde von 1403, nennt der Burggraf Friedrich den Hans von Truhendingen seinen seel. Oheim. Als Vasallen der Grafen von Dillingen und ihrer Nachfolger besaßen die Ritter v. Stotzingen, welche uns früher schon, namentlich bei Heudorf, O.A. Riedlingen vorgekommen sind, und von denen noch ein

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_214.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. „Ein Friedericus de Truhendingen, Comes in Dillingen“ kommt in einer Urkunde von 1271 vor. Bayerns alte Grafschaften von Lang, S. 546, wo freilich die Richtigkeit der Benennung angefochten wird.
  2. Der Bischof Hartmann von Augsburg, ein geb. Graf von Dillingen und der letzte seines Geschlechtes, vermachte 1258 seinem Bisthum alle seine väterlichen Güter, darunter namentlich „die Besitzungen zwischen der Donau und der Riedshalden, dann zwischen dem Dorf Nau (Langenau) und Blindsheim.“ S. Placidus Braun Gesch. des Bisthums Augsburg. II. S. 312.