Seite:Oberamt Waldsee 056.png

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Das Gewerbekataster beträgt:

Handwerker und Kleinhändler     1363 mit 185 Geh. 1604 fl. 18 kr.  
Handlungen, Fabriken und Manufakturen     35 mit 2 Geh. 347   " 36  " 
Mühlen und andere Werke     118 (darunter 2 Papiermühlen) 614   "   –    
Wirthschaften     135 373   " 48  " 
Getränkefabriken     205     580   " 44  " 
3520 fl. 26 kr.
Im Durchschnitt kommt von dieser Catastersumme auf 1 Gewerbenden 1 fl. 54 kr.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Die grundherrlichen Rechte sind zwischen der Krone und den drei Standesherrschaften getheilt. Der Antheil der Krone ist übrigens gering. Ritterschaftliche Grundherren gibt es, seit der Staat mit der Herrschaft Warthausen die Grundherrschaft zu Hochdorf erworben hat, keine; dagegen ist der Fürst von Thurn und Taxis in der Parzelle Mösmühle, sowie theilweise zu Hagnaufurt, ferner der Graf v. Erbach W. R. theilweise zu Molpertshaus Grundherr, jedoch in der Art, daß in Gemäßheit der unten genannten K. Declarationen und der über die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis vom 12. Juni 1823, die Parzelle Molpertshaus dem standesherrschaftlichen Bezirke Waldburg-Wolfegg zugetheilt, wegen der andern aber noch eine Bestimmung zu erwarten ist. Ebenso ist die Stadt Waldsee mit ihrem Spital Grundherr zu Graben und Dinnenried. Sodann gibt es viele Lehens- und Gefälle-Berechtigte, worunter der Graf von Erbach-Wartemberg-Roth, der Fürst v. Salm-Reifferscheid-Dyck


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 056. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_056.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)