Seite:Oberamt Waldsee 096.png

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erheben, sowie das Recht der Auswanderung und der freien Bürger-Annahme; K. Wenzel befreite sie 1379 von auswärtigen Gerichten und K. Sigmund ertheilte ihr 1434 den Blutbann. So bildete die Stadt allmählig ein ziemlich unabhängiges Gemeinwesen, eine Herrschaft mit eigener Verwaltung, wozu auch die Weiler Graben und Dinnenried gehörten. Die Verwaltung hatte der Magistrat zu führen, der zuletzt aus 1 Bürgermeister, 3 Stadträthen, 1 Syndicus und 1 Rathsschreiber bestand, und der bei Fällen, wo es sich um die Aufnahme eines Bürgers, Aufnahme eines Kapitals für das gemeine Wesen, um Veräußerung oder Verpfändung der Gemeindegüter und Rechte, Abhörung der städtischen und Stiftungs-Rechnungen und Anlegung und Ausschreibung einer neuen Steuer handelte, 4 Deputirte aus den 20 Repräsentanten der Bürgerschaft beizuziehen hatte. Die Ergänzung des Stadtraths erfolgte durch die Wahl des Stadtraths und der Bürger-Deputations-Mitglieder. Ein herrschaftlicher Beamter war nicht in der Stadt; wie andere Bezirke, war sie dagegen dem Oberamt Altdorf und mit diesem der vorderösterreichischen Regierung zu Freiburg untergeben. S. Saulgau, Riedlingen etc.

Die Finanz-Verwaltung war unter zwei Kassen-Ämter, die Seckelamtskasse und die Steueramtskasse, vertheilt. Das Seckelamt verwaltete die städtischen Einkünfte, das Steueramt die Steuern und Umlagen. Die vorzüglichern Ämter wurden immer den Stadträthen zugetheilt.

Das Einkommen der Landesherrschaft bestand in 120 Pfund Heller oder 68 fl. 30 kr. von der Nikolai-Steuer, und in 120 Pfund Heller vom Stadtammannamte; sodann in 75 fl. vom Kornhaus, Marktzoll und Umgeld, laut Vertrags in 34 kr. 2 Heller Prielzins und der Hälfte der Strafgelder von auswärtigen Frevlern, wovon laut Anweisung den 8ten Juni 1731 für die Schützen jährlich 15 fl. abzuziehen waren.

Die Steuern, welche in die landständische Kasse nach Ehingen, wo die Stadt in der Stände-Versammlung eigenen Sitz und Stimme hatte, flossen, betrugen


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 096. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_096.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)