Seite:Oberamt Waldsee 127.png

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Fürsten von W. W. W., 6 Höfe dem Grafen v. Sternberg-Manderscheid, und ein Widdumgut sammt einer Sölde und einem Heiligengut dem Grafen v. Erbach-W.-Roth. Durch die K. Declaration vom 10. Febr. 1831, Beil. II., wurde jedoch der Ort für den Zweck der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizei-Gewalt ganz den standesherrlichen Besitzungen des Fürsten zugeschieden, was auch den frühern Verhältnissen entspricht. 1564 wurde zwischen der Herrschaft Wolfegg und den beiden Klöstern Roth und Schussenried ein Vergleich abgeschlossen, nach welchem 1) der Kirchensatz dem Gotteshaus Roth, 2) der niedere Gerichtszwang auf des Klosters Schussenried eigenen Gütern, ebenso im innern und äußern Etter, auch außerhalb desselben auf seinen Gütern zu Holz und Feld dem Kloster Schussenried, dem Kloster Roth aber nur auf seinen 3 Gütern im innern Etter; dagegen 3) der Herrschaft Wolfegg die hohe Obrigkeit im innern und äußern Etter, auch außerhalb derselben auf ihren eigenen, sowie auf des Klosters Roth im äußern Etter gelegenen Gütern die niedere Gerichts- und forstliche Obrigkeit zustehen solle. In die Pfarrei gehören: Binzen, Poppenhaus und Roßberg, Engetweiler und Furth, Menisweiler und Ober-Urbach, Unter-Urbach und Greuth; Einthürnen und Zwings. Die Pfarrgenossen theilen auch die Schule zu M. Früher wurde, wie bei Heisterkirch bemerkt ist, M. mit dem Filial Gwigg durch einen Kloster Roth’schen Conventualen als Hülfspriester in Heisterkirch versehen, welcher in den beiden Filial-Kirchen an Sonn- und Feiertagen abwechselnd Pfarr-Gottesdienst zu halten hatte; erst 1763 wurde ein eigenes Pfarr-Vicariat daselbst errichtet und solches 1803 sammt Gwigg und Zugehör zur eigenen Pfarrei erhoben. Bei der Vereinigung des Pfarrsprengels Bergatreute 1810 wurden die Filiale Gwigg, Giesenweiler, Thal, Giras und Sommers nach Bergatreute und die von Greuth und Ober-Urbach dagegen hierher eingetheilt. Der Ort liegt in einer Ebene; die sehr geräumige und helle Kirche, ein 1767 neu erbautes hübsches Pfarrhaus, und ein gutsherrliches Ökonomie-Gebäude stehen auf einem Hügel und gewähren eine schöne Aussicht. Mit einem


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_127.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)