Seite:Oberamt Waldsee 185.png

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Noch jetzt bezieht W. eine Umgelds-Entschädigung von 36 fl. von dem Staat. – Unter den städtischen Freiheiten verdient insbesondere auch die Freiheit von allem Leibeigenschafts- und Lehens-Verbande bemerkt zu werden; mit Ausnahme einiger Kirchen- und vorm. Kloster-Güter und der Mühle und Badstube sind sämmtliche Güter grundeigen.

Die Benennung „Stadt“ verlor sich bald wieder; schon in der Urkunde über die oben erwähnte Caplaneistiftung vom J. 1439 heißt es: „Wir Ammann, Burgermeister und Richter des Fleckens Winterstetten etc.“ An die Stelle desselben trat die Bezeichnung Stadtflecken Winterstetten, gemeinhin Winterstetten Flecken, wogegen Winterstettendorf kurzweg Dorf genannt wurde. Der Vorstand von W. bestand aus Bürgermeister und Rath, welch letzterer alle 3 Jahre zu wählen war. Im Rathe präsidirte als Stadt-Ammann ein landesherrlicher Beamter, welcher schuldig war, alle Monate wenigstens einen Gerichtstag zu halten. Dem Rath zur Seite stand ein Bürger-Ausschuß. Der Ort gehörte seit ältester Zeit auch unter die Freipürsch-Verwandten zwischen der Riß, Blau und Donau, und nahm an den Versammlungen derselben Theil. Das Wappen des Fleckens war das der alten Herren von Winterstetten, ein schwarzer Mauerhacken in gelbem Felde. An der südlichen Seite von W. erhebt sich der Burgberg, auf dem einst die Burg oder Veste Winterstetten stand. Noch sind einige Mauerreste davon vorhanden. Sie soll sehr fest, aber schon gegen das Ende des 15ten Jahrhunderts im Zerfall gewesen seyn. Im J. 1759 wurden die bedeutendern Überreste vollends zu Erbauung des Kirchenthurms und des Pfarrhauses zu Stafflangen verwendet. Die Erbauung der Burg fällt ohne Zweifel in die frühesten Zeiten zurück.[1] Sie war der Stammsitz der Schenken von Winterstetten, eines der angesehensten Geschlechter


  1. In dem Flecken selbst stand ein „Thurm“, der, wie fast alle vorzugsweise sogenannte „Thürme“, auf einen römischen Ursprung schließen läßt. 1406 hatte Albrecht von Neuneck „den Thurm, der gelegen ist in der Stadt zu Winterstetten und die Fischenz an der Rüsse“ als eine österr. Pfandschaft inne.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_185.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)