Seite:Oberamt Waldsee 195.png

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Entstehen zu erfahren hatte, wurde es insbesondere in dem Bauern-Aufruhr schwer bedrängt. Von 1517 bis 1525 von seinen eigenen Unterthanen bitter verfolgt, wurde es am 19. März 1525 von den Bauern überfallen, geplündert und verwüstet.[1] Der Abt Johann Wittmayer, dem der Tod gedroht war, rettete sich kaum noch durch eine Hinterthüre. Ebenso hatte das Kloster in dem 30jährigen Kriege, besonders von 1632–1649, ein herbes Schicksal. Bald wurde es von den Österreichern und Bayern, bald von den Schweden heimgesucht, Freund und Feind wetteiferten in Raub, Plünderung und sonstigen Freveln. Am 19ten Januar 1647 wurde der größte Theil des Klosters von den Schweden eingeäschert. Der spanische Erbfolgekrieg lastete nicht minder schwer auf ihm und seinen Unterthanen; in den Jahren 1700–1704 hatte das Kloster einen Verlust von 297.000 fl., und daß es auch in dem französischen Revolutionskriege nicht verschont geblieben, ist schon oben S. 77 gezeigt. In Folge der erwähnten Schicksale mußten die Klostergebäude mehrmals neu hergestellt werden. Nach der Zerstörung des ersten Klosters baute Propst Conrad 1229 ein neues; 1487 wurde das jetzige Archiv – vormals Bibliothek – von dem Abt Östreicher, 1625 bis 1629 von dem Abt Math. Rohrer der Convent-Speisesaal etc. erbaut, 1649 bis 1663 aber fast das ganze Kloster wieder neu hergestellt. In den Jahren von 1750 bis 1770 wurde endlich das


  1. In dem theils drückenden, theils willkürlichen Zustande der Unterthanen lag der Keim steter Zerwürfnisse. Schon unter dem Abt Konrad im J. 1448 entstand Streit zwischen dem Kloster und dessen Unterthanen, welcher so heftig entbrannte, daß Letztere zu den Waffen griffen. Durch Vermittlung kam ein Vergleich zu Stande, wobei nach Sterbfällen, statt wie bisher das halbe Vermögen, dem Kloster das beste Pferd oder die beste Kuh, mit dem feiertäglichen Gewand, überlassen, das unbedingte Holzfällen den Unterthanen untersagt, dagegen ihnen das benöthigte Brenn- und Bauholz gegeben, das Auswandern mit dem Verluste bei Männern von 2/3, bei Weibern von 1/3 des Vermögens, gestattet, den Wittwen aber die Beibehaltung der Güter ihres Mannes gegen einen jährlichen Canon gestattet werden sollte.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_195.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)