Seite:Oberamt Wangen 051.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
C. Werth und Eigenthum der Gebäude.

Der Werth sämmtlicher steuerbaren und in der Brandversicherung liegenden Gebäude beträgt:

a. nach dem Kataster 2.038.575 fl.
b. nach dem Brandversicherungsanschlag 4.006.400 fl.
(vom 1. Juli 1839)

Es beträgt also der Werth eines Gebäudes im Durchschnitt nach a. 486 fl., nach b. 956 fl. Eigenthum des Staates sind nur 7 Gebäude; davon befinden sich 3 in der Oberamtsstadt, 2 in Roggenzell, 1 in Amtzell, 1 (mit 2 Nebengebäuden) in Kißlegg. Die Grundherren besitzen 72, die Körperschaften 171 Gebäude. Die übrigen sind Eigenthum der einzelnen Einwohner.


V. Nahrungsstand.

1. Hauptnahrungsquellen.

Viehzucht, dann Ackerbau sind die Hauptnahrungsquellen des Bezirks. In Vergleichung mit diesen sind die Gewerbe unerheblich.


2. Vermögen.

Der Geldwerth des Grundeigenthums, d. h. der 20fache Betrag des angenommenen jährlichen Ertrags beläuft sich

auf 6.882.818 fl.
der Gebäude 2.312.175 " 
des Viehstands 641.894 " 
Zusammen 9.836.887 fl.

davon ist a. steuerfrei:

1) Grundeigenthum 44.600 fl. 20 kr.
2) Gebäude 273.600 "  –   "  
Zusammen 318.200 fl. 20 kr.

b. steuerpflichtig:

1) Grundeigenthum 6.838.217 fl. 40 kr.
2) Gebäude 2.038.575 "  –   "  
Zusammen 8.876.792 fl. 40 kr.

Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 051. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_051.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)