Seite:Oberamt Wangen 135.jpg

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ihrem Hauptinhalt nach darin, daß die freie Reichsstadt Wangen sich selbst regieren und nicht verpfändet werden, ihren Amman selbst wählen, ihre Bürger vor kein fremdes Gericht solle stellen dürfen und alle Freiheiten und Rechte der Stadt Überlingen (laut Arch. Urk. dd. 10. Jan. 1286, wonach der Kaiser Rudolf auch einen Wochenmarkt bewilligte) zu genießen, ihre Austrägalinstanz aber in den Städten Konstanz, Lindau und Ravensburg haben solle. In diesem Umfang bestätigten die Rechte der Stadt die K. Maximilian (1494 und 1515) und Karl V. Daneben behauptete jedoch St. Gallen wichtige Rechte, den Kirchensatz, die Patronatrechte in Wangen und Deuchelried, Zehenten, Güter, Lehen etc. in und um Wangen, nur mit der Beschränkung, die Lehen nirgends anders als in der Stadt selbst vergeben zu dürfen. (Arx. II. S. 70.) Allein den Zerfall, in welchen St. Gallen besonders durch den Appenzeller Krieg gerieth, wußte Wangen klug zu benützen, immer mehr von jenen Rechten, z. B. den Zoll, alle Gerichtsbarkeit, an sich zu ziehen, so daß endlich Abt Bernhard 1608 gegen die Summe von 2990 fl. alle Rechte und Einkünfte des Stiftes in und um Wangen (namentlich also die Patronatsrechte auf die städtischen Kirchenstellen und in Deuchelried) der Stadt abtrat (s. unten bei Neuravensburg).

Die Stadt Wangen war eine eifrige Theilnehmerin an den Verhandlungen, Bündnissen und Kämpfen der schwäbischen Reichsstädte; sie trat bei: den Landfriedensbündnissen von 1356 u. 1376, den Bündnissen mit Appenzell und St. Gallen 1377, mit dem Pfalzgrafen am Rhein, den Herzogen von Bayern und dem Markgraf Bernhard von Baden 1379, mit den Städten am Rhein, im Elsaß, in Franken und Bayern 1381, 1384, 1385, mit dem Erzbischof von Salzburg 1387, sie nahm 1386 an der Richtung Antheil, welche die Botschafter von Ulm, Augsburg und Regensburg in Nürnberg zwischen den Fürsten und Herrn und den Reichsstädten zu Stande brachten; sie war endlich unter den 39 Städten, welche 1387 dem König Wenzeslaus, nachdem er versprochen, ihren Bund nimmer abzuthun, und sie bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen, die Zusicherung gaben, daß sie ihm beiständig seyn wollen gegen Jeden, der sich gegen ihn als römischen König aufwerfen würde.


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_135.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)