Seite:Oberamt Wangen 167.jpg

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den Reichspfennigmeister Zacharias Geitzkofler als kaiserl. Kommissarius übernommen und dem Erzhause Österreich eingeräumt worden. Auch hiebei wurden die Privilegien der Freien ausdrücklich vorbehalten, und diese nur unter den Schutz des österreichischen Hauses gestellt,[1] welches schon früher einzelne Höfe als Feldkirchische oder Wallgauische Lehen besessen hatte, wie wir oben gesehen haben. Wie es aber mit diesem Vorbehalt gemeint war, ergab sich im Jahr 1650, als Österreich den Verkauf der Grafschaft an das gräfliche Haus Traun und Abensberg vorhatte. Die Freigemeinde legte beim Reichshofrath folgende Protestation ein:[2] „Meglofs Grafschaft Amman, Gericht und Gemeind de praes. 12. Novbr. 1650 dicunt, daß sie Erzherzog Ferdinand Karls Hochfürstl. Durchlaucht von dem Reich verpfändt, jedoch von römischen Kaisern, auch von ihrer Majestät selbsten privilegirt seyen, daß sie von dem Reich nit sollen alienirt werden, nun gehe aber das Geschrei, daß sie noch ferner verpfändt, verehrt, oder in andern Weg übergeben werden sollen, sie aber wollten gerne bei dem Reich und in dessen Namen unter des Erzherzogs Schirm verbleiben, als bitten derowegen, auf den Veränderungsfall den Erzherzog dahin zu vermögen, daß er sie weiter nit verpfänden, sondern im Namen des Reichs noch weiter inhaben und besitzen wolle.“ Das Konklusum des Reichshofraths war, diese Vorstellung ad acta zu legen, und im Jahr 1661 überließ der Erzherzog Ferdinand Karl Schloß und Flecken Meglofs nebst den dazu gehörigen Höfen und Weilern an den Grafen Ernst von Traun und Abensberg, Landmarschall in Niederösterreich, um 30.000 fl. pfandweise; diese Eigenschaft einer Pfandherrschaft ging aber in volles Eigenthum über. Indem das Haus Traun Eglofs unter dem Namen einer unmittelbaren Reichsherrschaft ankaufte, erlangte es, kurz zuvor schon in den Reichsgrafenstand erhoben, 1662 Sitz und Stimme auf der Grafenbank des schwäbischen Kreistages, und Eglofs führte von jetzt an den Namen einer Grafschaft, verlor aber seine Eigenschaft einer reichsfreien Gemeinde, wenn auch die früheren Formen theilweise geschont worden seyn mochten. Graf Traun erhielt Eglofs mit allen Landesherrlichen Rechten, cum omnimoda jurisdictione; nur in so fern scheinen die alten Rechte gewahrt worden zu seyn, als die gräfliche Kammer keinen oder nur einen höchst geringen Steuerbezug hatte, indem die Landschaft nur für das Reich


  1. Im J. 1648 schreibt Ferd. von Buckisch (Observat. p. 141). Pagus immediatus Meglietz ad Argen situs, qui hodie sub serenissimae domus Austriacae patrocinio vivit. Im Jahr 1640 hatte ein Philipp Nicolaus die Herrschaft als Afterpfand inne.
  2. J. J. Moser Zus. zu dem neuen d. Staatsr. III. S. 1006 §. 4.
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_167.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)