Seite:Oberamt Wangen 211.jpg

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dem Namen des Patrimonial-Obervogteiamts Isny dem Souverainetätsoberamt und Kreis Altdorf zugetheilt, machten sodann, nach Aufhebung der ersteren, auf kurze Zeit ein eigenes Oberamt aus, zu welchem das Fürstenthum Zeil, die Grafschaft Trauchburg und die Herrschaften Eglofs, Siggen und Kißlegg gehörten, und wurden endlich 1810 dem neu gebildeten Oberamt Wangen zugetheilt, wobei Isny bis zum J. 1819 der Sitz eines Unteramtes war.

Als die Mediatisirung eintrat, betrugen die herrschaftlichen Einkünfte in Geld 23.662 fl. 57 kr., mit Einschluß der Ochsenhauser Rente von 11.000 fl. Württemberg setzte sich in den Besitz der Souverainetätsgefälle, ohne daß eine förmliche Ausscheidung derselben und der damit zusammenhängenden Schulden- und Lastenabtheilung vorgenommen wurde, welche erst durch den spätern Vertrag von 1827 erfolgte. Diese Gefällausscheidung umfaßt aber nur stiftische Gefälle und Lasten. Mit der Stadt kam im Jahr 1821 eine Schuldenausgleichung zu Stande, zu Folge welcher die Summe von achtzigtausend Gulden auf den Staat übernommen wurde, wobei die Staatskasse noch die Verbindlichkeit übernahm, die Stadt gegen den Grafen in Ansehung obiges Surrogates oder der Rente von 1300 fl. zu vertreten, welchem nun für diesen Anspruch eine jährliche ewige Rente von 1200 fl. auf die Staatskasse angewiesen wurde. Für die Forderung an die im Jahr 1825 durch Kauf an den Staat übergegangene Herrschaft Ochsenhausen wurde dem Grafen eine jährliche Rente von 10.800 fl. auf die Staatskasse zugestanden. Wegen Epavisirung mehrerer Güter und Gefälle von stiftischen Besitzungen in den Oberämtern Tettnang und Wangen verglich man sich dahin, daß dem Grafen die Hälfte des Kapitals, dem Staat die andere Hälfte und sämmtliche bezogene Nutzungen zufallen sollten. Aus einer Ausscheidung der landesherrlichen und grundherrlichen Revenuen des vormaligen Stiftes (berechnet im Nov. 1826) geht hervor, daß die landesherrlichen Einnahmen 305 fl., die grundherrlichen 11.955 fl. betragen. Zu letzteren obige 1200 und 10.800 fl. geschlagen, belaufen sich die Revenuen des Grafen von Quadt auf 23.955 fl. Die Deklaration über die standesherrlichen Rechte des Grafen datirt sich vom 8. Mai 1827. Regierungsbl. 1827. S. 179. Der k. württembergische Standesherr, gegenwärtig Se. Erlaucht Herr Wilhelm Otto Graf von Quadt-Isny, geb. den 24. Febr. 1783, ist Grundherr der Gemeinden Stadt Isny und Isny Vorstadt mit 2354 Seelen; außerdem aber besitzt er in den Gem. Beuren, Christatzhofen, Eisenharz, Friesenhofen, Winterstetten, Großholzleute, Neutrauchburg, Rohrdorf und Eglofs 154 Lehengüter und 27 Söldhäuser. In Bayern gehören dem Standesherrn einige Falllehengüter. Dem Staate lehenbar ist ein


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_211.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)