Seite:Oberamt Welzheim 065.jpg

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den Thälern ziemlich häufig und schaden namentlich den jungen Buchen und Weißtannen. Schneedruck kommt selten vor, wobei jedoch zu bemerken ist, daß es an mittelalterigen Beständen, welche dem Schneedruck mehr als andere unterworfen sind, mangelt.

In sämmtlichen Staatswaldungen ist die Hochwaldwirthschaft eingeführt, in den Gemeinde- und Privat-Waldungen dagegen findet meistens die Fehmelwirthschaft Statt, was seinen Grund theils in der weit getriebenen Waldvertheilung, theils darin hat, daß bei der starken Viehzucht und wegen des Weinbaues die Nadelreisstreu sehr gesucht ist. Auch empfiehlt sich die Fehmelwirthschaft von selbst bei der Weißtanne, welche in den Gemeinde- und Privat-Waldungen sehr häufig vorkommt. Als Umtriebszeit sind in den Nadelholzwaldungen beim Staate 100–120 Jahre und beim Laubholz (Buchen) 80–100 Jahre vestgesetzt. Es kommen aber wegen des vieljährigen zu geringen Materialetats, wodurch die Nachhiebe außerordentlich versäumt worden sind, noch viele Jahrzehende hindurch 150 bis 200jährige Stämme zum Hieb. In den Gemeinde- und Privat-Waldungen kann, insoweit es mit den örtlichen Verhältnissen vereinbar ist, ein Haubarkeitsalter von 80 bis 100 Jahren angenommen werden. Gemeinden von größerem Waldbesitz, wie Welzheim und Lorch, führen neuerer Zeit auch eine regelmäßige Schlagwirthschaft ein. Im Ganzen kann der Zustand der Waldungen als befriedigend angenommen werden, soweit dieses bei alten, ausgefehmelten und theilweise überständigen Waldungen der Fall seyn kann. In Folge des zu geringen Ertrags, welcher von den Staatswaldungen seit einer Reihe von Jahren erhoben wurde, hat sich nämlich eine Menge alten überständigen Holzes angehäuft, unter dem sich vieles Großnutzholz befindet. Junge regelmäßige Bestände sind wenige vorhanden, da die, lange Zeit betriebene, Fehmelwirthschaft der Entstehung derselben hindernd im Wege stand. Noch mehr geben die Privatwaldungen ein vollständiges Bild der Fehmelwirthschaft, obgleich mehrere Bauern in den

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 065. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_065.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)