Seite:Ordnung und Reformation guter Policei 02.jpg

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WIr Karl der funfft von gottes gnaden Römischer Keyser zu allen zeiten merer des Reichs / in Germanien / zu Hispanien beyder Sicilien / Jherusalem / Hungern / Dalmacien / Croacien etc. König / Ertzhertzog zu Osterrich / Hertzog zu Burgundi etc. Graff zu Habßburg / Flandern vnd Tyroll etc. Thuon kunth aller menniglich / vnd sonderlich allen / vnd yeden buochdruckern / wo vnd an welichen orten / die imm Heiligen Römischen reich gesessen sein zuwissen / Daß wir vnserm vnd des Reichs lieben getrewen / Matheysen Awerbach / von Aschaffenburg / den Abschidt itzo gehalten Reichßtags zu Augsburg / dergleichen vereynigung der geistlichen vnd weltlichen beschwerung / so yder teyl gegen dem andern gehapt / Auch ordnung vnd pollicey inn druck zu bringen beuelhen lassen haben / Dieweil er sich nun des / vns zu vntertheniger gehorsam vnd gefallen / inn der eyle etwas mit vnstatten vndernommen / damit er dan dauon widerumb / wie pillich / zimlich ergetzlicheit entpfahe / So gepieten Wir allen obgemelten buochtruckern / vnd sunst menniglich / bey straff vnd pene zehen margk lotigs golts / vns halb inn vnser / vnnd des heyligen Reichs Chamer / vnd den andern halben teyl gedachtem Matheissen Awerbach vnableßlich zubezalen.

Vnnd wollen das obegemelte buochdrucker noch sunst yemants / von jrent wegen den berürten Abschiedt. Auch vereinigung der geistlichen vnd weltlichen beschwerdt / darzu ordnung vnd Pollicey / Matheissen Awerbach inn zweyen jaren den nechsten nacheinander folgend nit nachdrucken / oder zu feylem kauff haben / oder außlegen bey verlierung obgemelter pene vnd desselben jres drucks / denn gemelter Matheis / durch sich selbs / oder einen andern von seiner wegen / wo er den bey ir ydem finden wirdet / auß eygenem[1] gewalt one verhinderung menniglichs zu sich nemen / vnd damit nach seinen gefallen handeln / vnd thuon mag / daran er auch nit gefreuelt haben.

Es soll auch keinem andern gedruckten abschiedt an einichen ort / inn oder ausserhalb gerichts oder rechts geglaubt werden / sonder geuerde / daß ist vnser ernstlich meynung.

Geben vndter vnserm zu Ruck auffgedrucktem Secret inn vnser vnnd des heiligen Reichs Stat Cöllen am dreyundzwantzigsten tag des Monats decembris. Nach Christi vnsers lieben Herrn gepurt Fünffzehundert vnnd dreyssigsten vnsers Keyserthumbs imm zehenden vnnd vnserer Reich imm fünffzehenden jaren.

          Carolus.

Ad mandatum Caesarae et
Catholice Ma. proprium.
Alexander Schweyß sßt.

Alber. Cardi. Mogun. etc.
Archicancellarius sst.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Auflösung des Nasalstrichs nicht zweifelsfrei möglich: n oder m?