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und pünktliche Besorgung aller der von dem Kurator ihm übertragenen Geschäfte werden seiner Diensterfüllung unentbehrlich seyn.

§. 69.
So lange Wir die Stelle eines Sekretairs nicht bestimmt besetzen, bleibt die Wahl und provisorische Besetzung dem Rechtskollegium selbst überlassen, und geschieht die Vergütung nach Maasgabe der Arbeit des Sekretairs aus den eingehenden Kanzleygebühren.
4) Des Pedellen.
§. 70.
Die Anstellung des Pedellen, in der Person eines treuen und rechtschaffenen Mannes, und dessen Verpflichtung wird dem Kurator übertragen.
§. 71.
Derselbe sorgt für Reinlichkeit der Lehrsäle und des ganzen für die Rechtsschule bestimmten Lokals, so wie auch für anständige Ordnung während der Lehrstunden und bei öffentlichen Handlungen.
§. 72.
Derselbe soll die ihm zukommende Aufträge pünktlich besorgen, auf Weisung des Kurators die Versammlungen ansagen, während der Sitzungen des Rechtskollegs die Aufwartung besorgen, die erforderlichen Citationen vornehmen, und überhaupt alle die in Ansehung der Vorlesungen und öffentlichen Handlungen erforderliche Dienerdienste leisten.

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§. 73.
Derselbe vollziehet zugleich die etwa dictirten Arreststrafen, nach den ihm zukommenden Vorschriften.
§. 74.
Die ihm zukommenden Gebühren bestimmt die Gebührenordnung der Rechtsschule.

IV. Bestimmung der Verhältnisse in Ansehung der Studierenden.

§. 75.
Die Bedingungen, unter welcher eine Person die Vorrechte eines akademischen Bürgers auf der Rechtsschule zu Wezlar erhält, ist die Immatrikulirung.
§. 76.
Wer den Matrikel verlangt, hat sich zuvor über sein Wohlverhalten an seinem Wohnorte oder letzterm Studierorte durch Zeugnisse zu legitimiren.
§. 77.
Er muß sich vor der Einschreibung zu guter Ordnung, Fleiß, sittlichem Betragen, Achtung gegen den Kurator und die Lehrer, Gehorsam gegen die Landesgesetze und die Statuten der Rechtsschule, so wie gegen die Obrigkeit und öffentliche Diener, durch Handgelöbniß an Eidesstatt verpflichten.


Empfohlene Zitierweise:
Carl Fürst Primas: Organisations-Urkunde und Statuten der Rechtsschule zu Wetzlar. akademische Buchhandlung, Wetzlar 1808, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Organisations-Urkunde_und_Statuten_der_Rechtsschule_zu_Wetzlar.pdf/10&oldid=- (Version vom 7.11.2021)