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Wir Carl von Gottes Gnaden des heiligen Stuhls zu Regenspurg Erzbischof und Primas, der rheinischen Konföderation Fürst Primas, souverainer Fürst und Herr zu Regenspurg, Aschaffenburg, Frankfurt und Wezlar &c. &c.

Wir haben bereits durch Unser Patent vom 7. Juli laufenden Jahrs Unsern Willen zur Begründung einer neuen Rechtsschule in Wezlar erklärt. Nebst dem Zwecke zur Beförderung des Studiums der Rechtswissenschaften, haben Wir durch die Errichtung dieser neuen Rechtsschule auch für Unsere gute Stadt Wezlar, auf deren Wohlstand die Auflösung des ehemaligen Reichskammergerichts nachtheilige Folgen erzeugen mußte, die Erhaltung ihres Wohlstandes und zeitherigen Flors für die Rechtswissenschaften, so viel an Uns liegt, beabsichtet. In dieser Absicht haben Wir bereits mehrere Lehrer mit Gehalten ernannt, und behalten Uns vor, in sofern es die Aufnahme dieser Rechtsschule erfordern sollte, die Zahl derselben noch zu vermehren.

Wir finden nun für nöthig, die Einrichtung dieser neuen Rechtsschule durch folgende Vorschriften näher zu bestimmen.



Empfohlene Zitierweise:
Carl Fürst Primas: Organisations-Urkunde und Statuten der Rechtsschule zu Wetzlar. akademische Buchhandlung, Wetzlar 1808, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Organisations-Urkunde_und_Statuten_der_Rechtsschule_zu_Wetzlar.pdf/2&oldid=- (Version vom 1.3.2021)