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II. Besondere Bestimmungen

a) für die Rechtsschule, als Lehranstalt.
§. 11.
In wissenschaftlicher Hinsicht ist die Rechtsschule zu Wezlar unabhängig, und keinen andern Gesetzen unterworfen, als welche das allgemeine Staatswohl, Religion und Moralität vorschreiben.
§. 12.
Die Vorlesungen, wozu eigne Lehrer bestimmt und besoldet sind, werden öffentlich und unentgeldlich gehalten.
Eine Ausnahme tritt bey jenen Vorlesungen ein, welche
a.) entweder von einem besoldeten Lehrer ohne Nachtheil der vorgeschriebenen Gegenstände, oder
b.) von einem nicht besoldeten Lehrer zum Vortheile der Studierenden gehalten werden. — In diesen beiden Fällen ist die Beziehung eines angemessenen Honorars gestattet.
§. 13.
Die Eröffnung der Rechtsschule ist auf den 1. November laufenden Jahrs bestimmt.
§. 14.
Die Lehrkurse werden nach Semestern geordnet, wovon der Wintersemester mit dem 1. Nov. und der [7] Sommersemester mit dem 1. May seinen Anfang nimmt.
§. 15.
Zwischen den beiden Semestern treten Ferien von einem Monate ein, so, daß die Monate April und Oktober zu Ferienmonaten bestimmt sind.
§. 16.
Die Lehrer sollen sich mit dem Anfange und der Beendigung ihrer Vorlesungen so viel möglich an diese Norm binden, und die lästige Vervielfältigung der Lehrstunden am Ende der Lehrkurse zu vermeiden suchen. Fällt das Osterfest früher als im Aprilmonate, so können die Vorlesungen, insofern kein besonderes Hinderniß obwaltet, mit Ostern geschlossen werden.
§. 17.
Uebrigens werden für die Feste Weinachten und Pfingsten, so wie zur Fastnachtszeit, nur 4 Ferientage gestattet.
§. 18.
An besondern Festtagen einer oder der andern christlichen Religions=Gemeinde zu Wezlar, sollen, zur Vermeidung aller Kollisionen, die Vorlesungen gleichfalls ausgesetzt werden.
§. 19.
Die Wahl der Lehrbücher, und die Methode der Vorlesungen bleibt dem sachdienlichen Ermessen der Lehrer überlassen.


Empfohlene Zitierweise:
Carl Fürst Primas: Organisations-Urkunde und Statuten der Rechtsschule zu Wetzlar. akademische Buchhandlung, Wetzlar 1808, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Organisations-Urkunde_und_Statuten_der_Rechtsschule_zu_Wetzlar.pdf/4&oldid=- (Version vom 5.11.2021)