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Kloster wurden streng gehalten; auch mußten sie in den ersten Jahren, nach abgelegtem Gelübde, ihre Begierden unter der Ordensregel gefangen nehmen, wenigstens wenn sie bemerkt wurden. Aber, wenn sie allmählig zu gebietenden Herren heraufstiegen, und auf die Regierung ihres Klosters Einfluß bekamen, dann entschädigten sie sich für die langverwünschte Beschränkung. „Mit unserm Herrgott waren sie in einem Viertelstündchen fertig, und dann war der Tag ihre[1].“

Besonders befanden sich die, welche die sogenannten Außenhöfe[2] des Klosters verwalteten, oder denen die Einhebung der Erbenzinse und Lehnsgefälle aufgetragen war, in einer ihnen sehr behaglichen Lage. Sie lebten hier,


  1. Ein Pröbchen der alten Klostersprache.
  2. Dergleichen Außenhöfe hatte das Kloster zu Conradsburg mehrere, unter andern, in Endorf. – Aus diesem Umstande erklärt man es, daß der Kuttenzins in Endorf entrichtet wird.
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Johann Karl Christoph Nachtigal: Volcks-Sagen. Wilmans, Bremen 1800, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otmar_Volcks-Sagen.pdf/211&oldid=- (Version vom 1.8.2018)