Seite:Otmar Volcks-Sagen.pdf/222

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Noch behauptet eine erhaltene Volks-Sage: „wenn bei Abtragung des Kuttenzinses die Amtsstube nicht geöfnet wäre, so müste das Amt, zur Strafe, der Stangeröder Gemeinde eine ganz weiße Gluckhenne mit zwölf weißen Küchlein geben.“

Die Abgabe von dreizehn Pfennigen, die jetzt so unbedeutend scheint, war damals, als man für einige Pfennige ein Paar Schuh, eine Tonne Bier, einen Sack voll Getraide, kaufen konnte, damals, als baares Geld überhaupt selten, und in manchen Dörfern kaum zu sehen war, doch wahrscheinlich eine nicht ganz kleine Last; zumal, wenn, wie die Sage will, ehedem nur die selten vorkommenden Thomaspfennige angenommen wurden, die vielleicht erst mühsam aufgesucht, und mit hohem Aufgelde eingewechselt werden mußten.

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Johann Karl Christoph Nachtigal: Volcks-Sagen. Wilmans, Bremen 1800, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otmar_Volcks-Sagen.pdf/222&oldid=- (Version vom 1.8.2018)