Seite:Otmar Volcks-Sagen.pdf/349

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braucht hier nur angeführt zu werden: daß noch im siebzehnten Jahrhundert und im Anfang des achtzehnten, die in den Gilden aufzunehmenden Personen, in den meisten sächsischen Städten, nicht allein ihre eheliche Abkunft von vier Ahnen beschwören mußten, sondern auch: „das sie nicht von Wendischer Abkunft wären, dergleichen man in ehrlichen Gilden nicht zu dulden pflege“[1].


Da die oben angeführte Sage das Zwerg-Volk, über Warnstedt (oder Wahrnstadt), Morgenwärts seinen Abzug nehmen läßt; so füge ich hier noch einige lokale Bemerkungen hinzu, die vielleicht zu einiger historischen Aufklärung über diesen Gegenstand Veranlassung geben können.


  1. Aus der Volkssprache kann hier noch die Redensart: „er spricht lucker-wendisch!“ statt: er spricht wunderlich! wegen des verächtlichen Nebenbegriffs, der damit verknüpft wird, angemerkt werden.
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Johann Karl Christoph Nachtigal: Volcks-Sagen. Wilmans, Bremen 1800, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otmar_Volcks-Sagen.pdf/349&oldid=- (Version vom 1.8.2018)