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Seite:Otto Richter Geschichte der Stadt Dresden Teil 1 Mittelalter.djvu/162

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Wohlstand in Altendresden war somit nicht viel höher als in den Vorstädten, wo doch, abgesehen von Müllerei, Fischerei und Töpferei, keine Handwerke betrieben wurden. Die Altendresdner Handwerker hatten eben unter dem Drucke des Wettbewerbs der Dresdner stets zu leiden, aber auch in Dresden selbst gehörten die höheren Vermögen nicht dem Handwerkerstande, sondern den Grundbesitzern und Kaufleuten an, und solche gab es in dem unbefestigten Altendresden, das ihnen keine Sicherheit für ihren Besitz bieten konnte, überhaupt nicht. Der bedeutende Unterschied zwischen den Ortstheilen hinsichtlich des Wohlstandes und der Berufsthätigkeit kommt auch in der Stärke der nur gezählten, nicht mit eingeschätzten gewerblichen Hilfsarbeiter und Dienstboten zum Ausdruck: es gab in Neudresden 296, in Altendresden 63 Gesellen, Knechte und Mägde, in den Vorstädten aber nur 8 Dienstboten. Bei einer erneuten Abschätzung zu einer Vermögenssteuer im Jahre 1502 stellte sich heraus, daß sich in der Stadt Dresden das Gesammtvermögen seit 1488 um 11 000 Gulden vermindert hatte, jedenfalls eine Folge der großen Eigenthumsvernichtung bei dem Brande von 1491. Der reichste Mann war jetzt der Bürgermeister Hans Smeisser, sein Vermögen hatte sich seit 1488 von 1500 auf 2200 Gulden gehoben. Im übrigen aber war die Zahl der großen Vermögen zurückgegangen.

Wer im Weichbilde der Stadt Grundeigenthum besitzen oder ein bürgerliches Gewerbe betreiben wollte, mußte das Bürgerrecht erwerben, nur die adeligen Herren und die fürstlichen Beamten blieben von dieser Verpflichtung befreit. Ein Haupterforderniß für das Bürgerrecht war der Nachweis ehelicher Geburt, und zwar auf vier Ahnen zurück; zu diesem Zwecke mußten zwei redliche Zeugen gestellt oder ein Geburtsbrief