die er sich gern die stattliche Summe von 100 Gulden kosten ließ. Zahlreiche Verletzungen dieses Privilegs mögen aber der Grund gewesen sein, warum der Rath im Jahre 1468 jedermann, auch seinen eignen Mitgliedern, bei 8 Schilling (zu je 12 Groschen) von jedem Fasse unbedingt verbot, Freibergisches oder anderes fremdes Bier in ihr Haus einzulegen; wer Festlichkeiten wie Hochzeit, erste Priestermesse oder dergleichen feierte und dazu Freibergisches Bier, damals hier das beliebteste, brauchte, der sollte es aus dem Stadtkeller entnehmen, und wer solches geschenkt erhielt, durfte es nur dort, nicht in seinem Hause aufbewahren. Besondere Noth machten dem Rathe die Pfarrer der Kreuzkirche, die auf der Pfarre eine Schankwirthschaft unterhielten und durch ihren Schenken auch Freibergisches Bier verzapfen und über die Gasse verkaufen ließen. Trotz wiederholter Beschwerden und landesherrlicher Verbote hörte dieser Mißbrauch bis zur Reformation nicht auf. Außerhalb der Stadt durfte im Umkreise einer Meile dem städtischen Bannrechte zufolge nur Dresdner Bier und, wenn der betreffende Ort oder Kretzscham (Gasthof) Braugerechtigkeit besaß, nur selbstgebrautes verzapft werden. Das Verhältniß zu Altendresden ward durch den Schiedsspruch von 1449 dahin geregelt, daß Altendresdner Bier nur zum Verbrauch im Hause, nicht zum Verschank nach Dresden verkauft werden durfte, daß es aber den Dresdner Bürgern nicht untersagt sein sollte, herüber in das Nachbarstädtchen zu Biere zu gehen. Den umliegenden Dorfschaften gegenüber war jedoch eine fortwährende strenge Ueberwachung nöthig, da hier die Versuche zur Umgehung des städtischen Bannrechts durch Einschmuggelung fremden Bieres nie ein Ende nahmen. Zur Auskundschaftung verbotenen Bierschanks sandte der Rath bisweilen Boten auf die Dörfer. Um
Otto Richter: Geschichte der Stadt Dresden. Erster Theil: Dresden im Mittelalter. Baensch, Dresden 1900, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Richter_Geschichte_der_Stadt_Dresden_Teil_1_Mittelalter.djvu/260&oldid=- (Version vom 2.7.2025)