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Seite:Otto Richter Geschichte der Stadt Dresden Teil 1 Mittelalter.djvu/271

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mehr zufielen, weil die Bruderschaften ihre Leichentücher, die Trinitatisbruderschaft ein goldenes, die anderen seidene, um Geld ausliehen. – Vermächtnisse an die Kirche bestanden meist in der Stiftung von Seelmessen. Die Kirche übernahm dann für die ihr überwiesenen Grundstücke, Kapitalien oder Zinsen die Verpflichtung, für das Seelenheil des Stifters an dessen Todestage oder bei größeren Vermächtnissen allwöchentlich eine Messe lesen zu lassen. Auch die Stiftung einer „ewigen Kuh“ oder „Immerkuh“ durch eine Edelfrau kommt vor, derart, daß die geschenkte Kuh für jährlich 4 Groschen Erbzins vermiethet wurde und der Miether, wenn sie ihm abging, dafür eine andere zu beschaffen hatte. Nicht selten wurden der Kirche Kleidungsstücke vermacht; so hinterließ ihr 1407 eine Magd, die als Verbrecherin verbrannt wurde, einen rothen Mantel mit 3 silbernen Knöpfen, einen Rock, ein Bett, 2 Kissen, 3 Betttücher, ein Tischtuch und 11/2 Stück Garn, wovon aber die Betttücher „im Brande verdarben“.

Die Geistlichen genossen bis zur Reformation keine Besoldung aus der Kirchenkasse, sondern ihr Einkommen floß im wesentlichen aus den besonderen Erträgnissen der ihnen verliehenen geistlichen Lehen und den Stolgebühren. Das Recht der Vergebung eines geistlichen Lehns stand dem Patron zu, der den von ihm mit der Pfründe Beliehenen nur dem Archidiakon zur Einsetzung zu präsentiren hatte. Das Patronatrecht über die Pfarrkirche zu Unser Lieben Frauen gehörte ursprünglich dem Landesherrn; schon Heinrich der Erlauchte aber überwies es dem von ihm gegründeten Nonnenkloster zu Seußlitz, von dem es 1316 an den Meißner Bischof überging, um endlich 1404 wieder an den Landesherrn zurückzufallen.