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Seite:Otto Richter Geschichte der Stadt Dresden Teil 1 Mittelalter.djvu/39

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Auf ihm spielte sich im Mittelalter der ganze Handelsverkehr ab. Wenn es noch eines Beweises dafür bedürfte, daß der Markt und damit die Stadt vom Markgrafen als Grundherrn angelegt war, so würde er darin zu finden sein, daß dieser in der ältesten Zeit einen Marktzoll in Dresden erheben ließ, für den der an sich rechtlose Fremde seinen Schutz erkaufen mußte. Die Bürger lösten aber den Zoll schon im Jahre 1271 durch Erlegung von 10 Mark (Pfund) Silber ab, so daß sie seitdem die freie Verfügung über Markt und Straßen ebenso wie über die Festungswerke und den Stadtgraben mit seiner Fischnutzung besaßen.

Mit Landbesitz außerhalb der Mauern aber war die Stadt schlecht bedacht. Da ihre Gründung in ziemlich später Zeit erfolgte, wo rund herum bereits zahlreiche Dörfer lagen, konnte ihr nur eine beschränkte Feldmark angewiesen werden, die sogleich unter die Bürger zum erblichen Eigenthume aufgetheilt wurde. Allmählich brachten dann allerdings die reicheren unter ihnen Landgüter in der Umgegend durch Kauf an sich, denn landwirthschaftlicher Betrieb war im Mittelalter auch für die Stadtbürger unentbehrlich und ihren Kapitalien bot der Grundbesitz ohnehin die beste Anlage. Um aber auch minderbemittelten Bürgern etwas Landbesitz und damit günstigere Erwerbsverhältnisse zu verschaffen, kaufte der Rath noch im Jahre 1465 die Vorwerke Räcknitz und Auswik und setzte deren Aecker in Theilstücken gegen Erbzins an eine Reihe von Kleinbürgern aus. – Nicht besser war es mit städtischem Weideland bestellt. Einige Wiesen von geringem Umfange waren überhaupt alles, was die Gemeinde als solche an Ländereien zu Eigenthum besaß: die „Ziegelwiese“, die wohl schon bei der Erbauung der Stadt den Lehm hatte liefern müssen, und die noch heute so genannte „Bürgerwiese“, die als Viehweide diente.