Heinrich dem Erlauchten ihr verliehenen Rechte aufs neue bestätigte.
Einer lebhaften Förderung erfreuten sich zu dieser Zeit die Verhältnisse der Kreuzkirche und der mit ihr verbundenen Elbbrücke. Die Kreuzreliquie war nicht bloß ein Gegenstand eifriger Verehrung von Seiten der Bürger, sondern auch ein Anziehungspunkt für die Bewohner der ganzen Umgegend. Um die der Stadt hieraus erwachsenden Vortheile zu erhöhen, hatte schon Heinrich der Erlauchte angeordnet, daß alljährlich am Tage Johannis des Täufers, sowie am Tage vor- und nachher die zur Verehrung des Kreuzes nach Dresden kommenden Personen weder früherer Verbrechen noch Schulden halber belangt werden dürften; nur die, welche den für die genannten Tage gesetzten Frieden brächen, sollten von dem freien Geleite ausgeschlossen sein. Diese Vergünstigung wurde von Friedrich Clemme 1299 feierlich erneuert. Dazu erwirkte die Geistlichkeit im Jahre 1319 von der päpstlichen Kurie einen vierzigtägigen Ablaß für alle Gläubigen, die an den Festen des heiligen Kreuzes und am Johannistage die Kirche bußfertig besuchen oder den Brückenbau durch Schenkungen fördern würden. Zahlreiche Zuwendungen von Gütern und Erbzinsen an Kirche und Brücke beweisen, daß die fromme Mildthätigkeit der Bürger nicht vergeblich angerufen wurde. – Auch die erste Spur von dem Bestehen der Kreuzschule fällt noch in Friedrich Clemmes Zeit: in einer Urkunde des Burggrafen Otto von Dohna vom 6. April 1300 wird unter den Zeugen ein Dresdner Schulmeister Namens Conrad genannt.
Die Regierungsthätigkeit Friedrichs I. des Freidigen und seines Sohnes Friedrich II., der „Magere“, später der „Ernsthafte“ genannt (1324–1349), hat für Dresden wenig Dauerndes
Otto Richter: Geschichte der Stadt Dresden. Erster Theil: Dresden im Mittelalter. Baensch, Dresden 1900, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Richter_Geschichte_der_Stadt_Dresden_Teil_1_Mittelalter.djvu/62&oldid=- (Version vom 23.5.2025)