Seite:Pahl Ueber die Liebe unter dem Landvolk.pdf/23

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ungestümmere Busermahnung des Pfarrer, das Strafgebet des Vogts, und die beugenden Einschränkungen mit denen nun das Mädchen durch die Existenz ihres Kindes umzäunet wird. Gemeiniglich trennt auch ihre Verirrung ihren Buhler von ihr los, mit dem sie vorhin vielleicht Jahre lang stark und eng verbunden war. So bald einmal die Liebe in’s schauerliche Gebiet des Lasters ausschweift, so folgt ihr Ekkel auf dem Fuße nach, gerade so, wie dem besten Wein; wenn wir uns in ihm betrunken haben! Der Junge wird zu der belästigenden Pflicht verurtheilt, einen Theil der Erziehungskosten des Kindes der Liebe zu tragen. Eltern und Verwandten liegen ihm mächtig an, die Dirne zu verlassen, durch deren Gefälligkeit er das Kränzchen der Ehre an seinem Hochzeittage verlohren hat. Man sucht Verdacht und Eifersucht zu erregen, und – wann denn so viele Triebwerke in Bewegung gesetzt werden, so muß nothwendig das Band zerreissen, zumal da es hier weder durch ein richtig geleitetes Ehrgefühl, noch durch die Empfindung des Rechts und der Pflicht gehalten wird. Die verirrte Dirne sitzt dann im Elend, und bereut zu spät einen Fall, dessen Folgen gemeiniglich in der ganzen Zukunft ihres Lebens nie

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottfried Pahl: Ueber die Liebe unter dem Landvolk. In: Die Einsiedlerin aus den Alpen, 3. Band, 8. Heft, S. 128–153. Orell, Geßner, Füßli & Comp., Zürich 1793, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Pahl_Ueber_die_Liebe_unter_dem_Landvolk.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)