allererst Käyser Ludwig der Vierdte / dem Stifft Speyer / umb 45. tausend Gulden vrsetzt / und Carolus IV. gar geschenckt habe. In eines gewesten / und in dem vorgehenden offt angezogenen Professoris zu Heydelberg hinterlassenen Schrifften stehet auch dieses / daß zwischen dem Stifft / und der Stadt Speyer / nach langer Strittigkeit / die Sach endlich also vertragen worden / das die Güter / und Wahren / der Speyrer Bürger / so eigen Gut und zu ihrem Haußbrauch / und Handthierung / in die Stadt Speyer gehörig / deß Zolls / Naben- und Axengelds davon frey / und unansprüchig / seyn solen: Weiter nicht.
Ein Kloster / darüber Herr Pfaltzgraf Philips Ludwig / als Inhaber der zum Fürsthentum Simmern gehörigen Stadt und Schlosses / Kirchberg / die Kastenvogtey hat.
Von theils Reipoldkirch / und Rivelskirch genant / ein Schloß / in der Gegend Falckenstein und Rockenhausen gelegen: so vorhin dem Adelichen Geschlecht von Hohenfelß / das Anno 1602. abgestorben seyn solle / zuständig gewest ist. Es gehört sonsten die Herrschafft Reipoltzkirch zum Ober-Rheinischen Craysse / und ist in der Reichs-Matricul monatlich auff 1. zu Roß / und 4. zu Fuß / oder 28. Gulden / und zum Cammergericht jährlich auff 25. Gulden angeschlagen. In dem General Friedensschluß / deß Jahrs ein tausend sechs hundert vierzig und acht gemacht / stehet also: So viel auch Rechts dem Herrn Grafen von Rasburg / genant Löwenhaupt / an das Ampt Bretzenheim / Chur-Cöllnisches Lehen / als auch die Herrschafft Reipoltzkirchen / auff dem Hundsruck / gebührt / soll ihme / mit aller Gerechtigkeit / verbleiben. In der Nürnbergischen Repartition / wegen der Gelder / für die Schwedische Soldatesca, stehen Reipoltzkirch / und Falckenstein / beysammen. Siehe oben Falckenstein.
Eine Vestung und Wasserhauß / der Probstey Weissenburg / und damit dem Stifft Speyer gehörig wie Bernhard Hertzog / in der Elsasser Chron. l. 3. c. ult. berichtet.
Ein Speyerisch Bischofflicher Fleck am Rhein / bey einer halben Meil von der Stadt Speyer gelegen; alda eine Käyserliche Post / und Uberfahrt ist.
Ein Dorff: Anderswo ist gesagt worden / daß dreyerley Zabern oder Tabernae seyen / nemlich eines im Elsaß / dem Stifft Straßburg; eines im Zweybrückischen / Berg-Zabern genant / selbigem Hertzogthumb; und eines dem Bischoff zu Speyer gehörig / nemlich dieses Zabern / bey vier Meil Wegs oberhalb Speyer am Rhein gelegen. Und wann man in den alten Schrifften[WS 1] bloß Tabernae
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Stifften
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_156.jpg&oldid=- (Version vom 28.9.2022)