Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 206.jpg

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die auch folgends bey den Teutschen Käysern noch allda gewest seyn. Und war auß denselben insonderheit berühmt Eberhardus, Hertzog zu Wormbs / und Francken / dessen Tochter Gertrud / Rigimirus, Hertzog in Lothringen an der Mosel / umbs Jahr 946. zu Ehe hatte; Item Conradus Hertzog zu Wormbs / Käysers Ottonis Tochtermann / welcher in der Schlacht bey Augspurg / mit den Ungarn gehalten / blieben ist; so der letzte Hertzog allda gewesen seyn solle. Folgends nahmen sich die Bischöffe grossen Gewalts allhie an / deßwegen es dann mit denselben / und der Geistlichkeit / jmmerzu viel Streit / biß ins Jahr 1509. geben / in welchem Jahr solche Streitigkeit / durch Zuthun Käysers Maximiliani I. auffgehebt worden / die Clerisey wieder in die Stadt kommen / und alle alte Vehd / so in 300. Jahr lang gewehrt / abgethan worden ist. Und muß der Raht / (so der Augspurgischen Confession zugethan / und die Städtmeister / Burgermeister / und der beständige Dreyzehener Rath / in demselben den Vorgang haben) jährlich dem Bischoff im Dom schwören; welcher auch die Gerechtigkeit / einen Rathsherrn zu bestätigen hat. Vor der Zeit / ehe sie in grossen Brand / und Uneinigkeit / wie hernach folgt / gerathen / war sie besser / als jetzt / da es viel läre Plätz / Weingärten / etc. darinnen gibt / bewohnt / sehr mächtig / und volckreich / die / wie man meldet / auff die zwölff tausend Burger gehabt. So haben fast alle die von Adel / so auff dem Wormbser / und Altzeyer Göw / wohnen / damals in der Stadt sich auffgehalten / und von denen auch das Regiment besetzt gewesen / und jederzeit 12. Ritter im Rath gesessen seyn. Und lisset man / daß König Ludwig in Teutschland seine zween Söhn in die Zahl der Schultheissen / (jetzt Städtmeister) habe lassen einschreiben / daß sie allda Recht sprechen solten. Es hat diese löbliche deß Heyl. Röm. Reichs Freystadt Wormbs / gleichwol noch schöne Freyheiten / und sonderlich privilegium primae Instantiae, also daß die Kläger wider einen Rath allhie ihr Klag / und Forderung / in der ersten Instantz / an kein ander Gericht / dann vor der Burgermeister / und deß Rahts allhie / Commissarien / (deren sie allezeit 9. geschickte redliche Personen ausser den Räthen nehmen / setzen / und verordnen) suchen / vornehmen / und rechtfertigen sollen; jedoch / daß dieselbe geordnete Commissarien / in solchen Commission- und Rechtfertigungen / allzeit ihrer Pflicht / und Eyd / damit die Burgermeister / Rath / und Gemein / der Stadt Wormbs verwandt seyn / entlediget werden / und seyn sollen. Es muß auch nach der Stadt Regalien / Herkommen / und Gewonheit / eines jeden Burgers / und Inwohners / Sohn / sie seyen vom Adel / oder nicht / nach seines Vatters / oder Vorfahren / Tod / sich mit E. E. Rath / da er lediges Stands wäre / deß Iuris tributarii halber / zuvorderst wiederumb vergleichen / oder da er sich zu einer Haußhaltung begeben wolte / umb das Burgerrecht von neuem ansuchen / und sich darzu / der Gebühr nach / qualificiren. Ihr der Stadt monatlich einfache Reichs Anlag zum Römerzug ist 3. zu Roß / und 60. zu Fuß / oder 276. Gulden / und zum Cammergericht 218. Gulden 48. Kreutzer / jährlich. Ich finde gleichwol / daß sie die Stadt vor diesem / sechs Jahr lang / auff 3. Viertel ist moderirt worden. So hat sie auch vor diesem Chur-Pfaltz Schutzgeld geben / als die mit dem Pfältzischen Ampt Altzey rings umbgeben ist. Aber es schreibet Herr Caspar Lerch von Dürmstein / de Ord. Equest. in fundam. 2. Sum. 3. n. 38. f. 113. daß die Stadt Wormbs gegen Chur-Pfaltz / bey Pfaltzgraf Friederichs Acht / sich deß Schutzes / auß Käyserl. Befelch begeben / und Vermög eines sondern Abschieds / und revers, Ihr Käys. Mäyt. Ferdin. II. hinfüro eintzig wiederum recognosciren sollen / und müssen.

Es ist von Kirchen allhie insonderheit der Dom / oder die Bischoffliche Haupt Kirch / zu sehen; so gleichwol / gegen andern solchen Kirchen / ziemlich schlecht ist. Man will / daß solcher Dom erst Anno 1111. auf dem Reichstag / den Käyser Heinrich der Fünffte allhie gehalten / in der Ehr der Heyligen Dreyfaltigkeit / S. Mariä der Jungfrauen / und deß Apostels S. Petri / auffgerichtet / und von dem Trierischen Ertzbischoff geweihet worden seye; da das Bistumb allbereit schon lang gestanden war. In dem Creutzgang deß Doms / und desselben Hoff / zeiget man einen Baum / so auß einem Dorn gewachsen / und auff 20. Säulen ruhet. Item / so hat man in der Kirchen eine Stange gezeigt / so 66. Werckschuch lang / die ein Reise / so vor etlich 100. Jahren allda gelebt / geführt haben solle. Und

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_206.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)