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Garten nichts mehr vorhanden. Anders steht es mit den Bürgerhäusern. Die Umgestaltung der Stadt vollzog sich in jenen Jahrhunderten im steten Kampfe gegen die Holzhäuser. Denn im Mittelalter bestand der weitaus größte Teil der Wohnhäuser unserer Städte aus Ziegel- oder Lehmfachwerk, und die Dächer waren meist mit Schindeln, selten mit Ziegeln gedeckt. Daraus erklärt sich die große Anzahl und der Umfang der Brände, von denen die Städte im Mittelalter heimgesucht wurden. In Alt-Dresden entstanden von 1401 bis 1739 nicht weniger als 51 große Brände. Durch Bauordnungen, durch Androhung von Strafen, wie durch Begünstigung der Steinbauten kämpfen Rat und Fürsten immer von neuem gegen die Schindeldächer und die leichte Bauweise an. Nach dem großen Brande am 15. Juni 1491 bestimmte der Rat in einer neuen Bauordnung, daß die Eckhäuser durchaus, alle anderen an den Straßen stehenden Häuser aber wenigstens ein Geschoß hoch von Stein erbaut und mit Ziegeln gedeckt werden sollten. Diese Bauordnung wurde 1660 durchgesehen und von neuem eingeschärft. Sie enthält bemerkenswerte Bestimmungen. Jeder Neubau gegen die Gasse sollte bei einer besonderen Ratsdeputation angemeldet werden, und diese hatte darauf zu achten, daß „solcher Bau nicht der Stadtzierde zuwider oder dem Nachbar zum Schaden gereiche. Erker und Ausladungen waren zugelassen, soweit sie sich innerhalb des Traufrechts bewegten. Weiter wurde verlangt, daß die Baufluchten genau eingehalten würden. Die Traufe durfte nicht mehr nach der nachbarlichen Grenze geführt werden. Man darf hieraus schließen, daß im 16. und 17. Jahrhundert das Bauen mit dem Giebel nach der Straße allmählich aufhörte. Immer von neuem machen sich Verordnungen gegen die Holzhäuser nötig, weil offenbar die Bestimmungen darüber nicht streng genug durchgeführt wurden, nach der Not des Dreißigjährigen Krieges auch schwerlich konnten. Wiederholt wendete sich Johann Georg II. mit Vorstellungen und Verordnungen dagegen. Im Jahre 1667 kaufte er selbst sieben alte Holzhäuser am Taschenberg nahe beim Schlosse an und ließ sie wegreißen. Am 14. Oktober 1677 bestimmte er, künftig sei jeder Bau vor dem Beginn bei dem Oberinspektor der Fortifikations- und Zivilgebäude dem Artillerie-Obersten Wolf Caspar von Klengel anzumelden, dem Zimmer- und Maurermeister wird bei vorschriftswidrigen Bauten eine Strafe von 50 Goldgulden angedroht.

Empfohlene Zitierweise:
Paul Schumann (1855-1927): Dresden. Berühmte Kunststätten, Band 46, 1. Auflage. E.A. Seemann, Leipzig 1909, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Paul_Schumann_-_Dresden.pdf/93&oldid=- (Version vom 16.12.2022)