Seite:Plan einer Anstalt zur Versorgung der Wittwen und Waisen reichsritterschaftlicher geist- und weltlicher Diener in allen drey Ritterkreisen.pdf/29

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sondern es ist genug, wenn er sich auf die vorjahrige Anzahl der Mitglieder beruft, und den Ab- oder Zugang bemerkt. Nur alle 10 Jahre, oder wenn die Generaldirection an einen andern hochlöbl. Canton übergehet, setzt er die unter seiner Aufsicht stehenden Mitglieder namentlich an, und überreicht eine vollständige Specification derselben.


24.

 Da dieses ein Werk der christlichen Liebe, und dasjenige, was zur Versorgung der Wittwen und Waisen beygetragen wird, nach der Vernunft und Offenbarung, der beste und Gott angenehmste Dienst ist; so verspricht man sich, daß sich Männer in jedem hochlöbl. Canton finden werden, welche vorzüglich hierauf, und nicht auf die zeitliche Belohnung sehen werden. Damit jedoch nicht ganz umsonst gearbeitet werde, wird hiedurch vestgesetzt, daß jeder, der in die Societät treten will, über das regulirte Eintrittsgeld, ein für allemahl dem Aufgestellten des Cantons beym Anfang der Societät, wo viele Mitglieder eintreten, 30 Kr. künftig aber bey der Fortdauer, da in manchem Jahr gar keiner oder nur wenige sich einschreiben lassen werden, Einen Laubthaler entrichten, auch derjenige, der sich an sein