Seite:Plan einer Anstalt zur Versorgung der Wittwen und Waisen reichsritterschaftlicher geist- und weltlicher Diener in allen drey Ritterkreisen.pdf/3

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weitere Correspondenz zu treten, sobald sich ein Anschein zeiget, daß etwas gedeihliches zu Stand zu bringen seyn möchte. Ist aber die Zeit zur Vollendung eines solchen Werks noch nicht gekommen, so wird doch dieser Entwurf durch den Druck für die Nachkommenschaft aufbewahrt, welche daran bessern kann, so viel sie will. Für die gegenwärtigen Urheber ist es Beruhigung genug, so viel gethan zu haben, als sie konnten.

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1.

 Wenn eine solche Anstalt dauerhaft hergestellt werden soll, so muß sie sich auf eine veste Garantie gründen, daß jeder, der daran Theil nimmt, in einem betreffenden Fall den Endzweck, den er durch seinen Beytritt sich vorsetzet, gewiß erreichen und daß alles dabey ordentlich und ohne Parteylichkeit zugehen werde.

 Es ist daher unumgänglich nöthig, daß jeder von den XIV hochlöbl. Cantonen aus gnädiger Zuneigung gegen die reichsritterschaftl. geist- und weltlichen Diener zu versichern geruhe, nicht nur bey seiner Ortscanzley einen Mann, welcher die Eintrittsgelder und jährlichen Beyträge von den in jedem Canton befindlichen Mitgliedern einziehe, und