Seite:Posse Band 5 0111.jpg

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9. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe.     983 Juni 5.     St. 844. Mon. Germ. DD, S. 349, No. 297.

Wibel, N. Archiv 30, 152f. weist nach, daß diese Urkunde eine um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts hergestellte Fälschung ist. Ein Siegel befindet sich nicht mehr am Diplom befestigt, Reste sind nicht mehr vorhanden. Gegenüber dem in jener Zeit vorwiegend angewandten Sternschnitt ist hier ein Kreuzschnitt vorhanden, um den herum sich noch einzelne Spuren einer Besiegelung finden, aber diese entsprechen gar nicht dem sonst auch bei Verlust des Siegels gewöhnlichen Aussehen. Ein länger haftendes, in der gewöhnlichen Weise in warmem Wachs aufgedrücktes Siegel macht sich zumal im Zusammenhang mit der Faltung des Pergaments durch den Abdruck des Siegelrandes recht deutlich bemerkbar. Davon ist hier ebensowenig wie von der üblichen Faltung etwas zu sehen, dagegen scheint auf verschiedene Weise die künstliche Befestigung eines Siegels versucht worden zu sein. Dicht um die Einschnitte herum findet sich ein Kreuz von Nadelstichen, und ein zweites zeigt sich etwa an der Stelle des äußeren Siegelrandes. Zwischen beiden ist außerdem rechts und links je ein breiter Einschnitt gemacht, augenscheinlich zum Durchziehen eines Pergamentstreifens bestimmt. In den Nadelstichen aber finden sich noch Bindfadenreste, die den Versuch der künstlichen Befestigung eines Siegels bestätigen. Alle äußeren Kennzeichen der Originalität versagen, das Pergament entspricht nicht dem in der Kanzlei gebrauchten, die Schrift stellt eine Nachahmung dar; das Monogramm entbehrt einer einwandfreien Vollziehung, und ob die heute vorhandenen Siegelspuren einem jemals am Diplom in kanzleigemäßer Weise angebrachten Siegel angehören, bleibt zum mindesten fraglich (II, Taf. 35, 1).


10. Or. Staatsarchiv Magdeburg.     983 Juni 17.     St. 857. Mon. Germ. DD, S. 366 No. 310.

Echte Urkunde. Das Siegel ist nach Foltz (N. Archiv 3, 36) das fünfte Typar Ottos II. (I, Taf. 8, 6), aber sicherlich das vierte Siegel Ottos I. (I, Taf. 7, 5). Es ist also die Besiegelung als falsche anzusehen, da Otto II. sonst den Stempel seines Vaters nicht verwendet hat. Vgl. S. 12.


11. Or.[WS 1] Reichsarchiv München.     [804 März 3.]     St. 870. Mon. Germ. DD, S. 382, No. 325.

Urkunde, aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts mit echten Siegel Ottos II. = I, Taf. 8, 6. (II, Taf. 53, 6).


Otto III.


1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     987 Jan. 18.     St. 902. Mon. Germ. DD, S. 431, No. 32.

Echte Urkunde (Nachzeichnung?) mit falschem oder nur beschädigtem Siegel nach Otto III. (I, Taf. 9, 4) (IV, Taf. 78, 4).


2. Or. Landeshauptarchiv Wolfenbüttel.     990 Juni 9.     St. 933. Mon. Germ. DD, S. 861, No. 427.

Der Abdruck des verlorenen Siegels auf dem Pergament läßt eine auf einem Throne sitzende Figur erkennen, ist jedoch für ein ottonisches Siegel zu groß. Das Eingangsprotokoll, die beiden Unterschriftzeilen und die Tagesangabe der Urkunde sind aus Otto II. (St. 584: DD, S. 44, No. 35b) entnommen, während Jahresmerkmale und Ortsangabe St. 939 (Mon. Germ. DD, S. 474, No. 67) nachgebildet sind. Der unkanzleimäßig gefaßte Kontext weist ebenso wie die in der Kanzlerunterschrift und Datierung etwas veränderte Schrift von St. 933, die auch in der gefälschten Urkunde Heinrichs III. (St. 2241) wiederkehrt, auf das Ende des 12. Jahrhunderts als Entstehungszeit der Fälschung (II, Taf. 35, 2).


3. Or. Historisches Seminar der Universität Straßburg.     991 Sept. 13.     St. 946. Mon. Germ. DD, S. 862, No. 428.

Die an der Fälschung des 12. Jahrhunderts hängende Bleibulle ist unecht, denn während die echte Bulle (I, Taf. 10, 8. 9) auf der Vorderseite der Umschrift AVREA ROMA aufweist, liest man auf dem Exemplar der Urkunde URBS ROMA. Dem Fälscher hat also wohl eine echte Bulle vorgelegen, aber sie ist nicht genau nachgebildet worden. Vgl. Breßlau im N. Archiv 23, 159 (II, Taf. 35, 3. 4).


4. Or. Reichsarchiv München.     993 Febr. 6.     St. 985. Mon. Germ. DD, S. 526, No. 115.

Für die Originalität des außerhalb der Kanzlei mundierten Diploms läßt sich nur die durchaus zeitgemäße, auch in St. 982 (Mon. Germ. DD, S. 523 No. 112) begegnende Schrift geltend machen. Das echte Siegel Ottos III. 2 (I, Taf. 9, 4) ist ziemlich genau nachgebildet. Schon die Beschaffenheit des Wachses ist auffallend. Es besteht nicht aus einer gleichartigen Masse, sondern ist wie aus verschiedenen Sorten zusammengeknetet und bildet einen großen Klumpen, der in einem Ring geformt zu sein scheint. Das Gesicht des Kaisers ist voller als auf den echten Siegeln. An der Krone steigen die Spitzen nicht senkrecht in die Höhe, sondern gehen wie die Widderhörner seitwärts; auf der Schulter ist statt einer runden Schnalle ein Knopf, das Zepter endet hellebardenartig. Noch auffallender weicht die Umschrift ab: sie ist namentlich in ihrem letzten Teile größer und plumper. In dem Worte gratia ist ein deutliches T, nicht der zwischen T und E schwankende Buchstabe; die Buchstaben EX in rex sind verhältnismäßig groß und breit (II, Taf. 35, 5).


5. Or. Fürstl. Archiv Wertheim.     993 Dez. 12.     St. 1012. Mon. Germ. DD, S. 866 No. 431.     Abb. Chron. Gotwic. 210.

Fälschung des 12. Jahrhunderts. Das ganze Protokoll und den ersten Teil des Kontextes entnahm der Fälscher dem Diplom Ottos III. (St. 1011, 993 Dez. 12, DD, S. 550 No. 140), alles übrige beruht auf freier Erfindung. Das Siegel, mit der Umschrift OTTO INP AVG ist eine Nachbildung von Otto I. 6 (Otto II. 4 I, Taf. 7, 6) oder Otto II. 5 (I, Taf. 8, 5) (II, Taf. 35, 6).


6. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 12.     995 Okt. 6 und Nov. 12.     St. 1046B, 1055. Mon. Germ. DD, S. 584, No. 174 und S. 592, No. 183.

Dasselbe falsche Kaisersiegel, noch aus der Königszeit, auf St. 1046B (DD, S. 584 No. 174), einer frühzeitigen


  1. Vorlage: O.
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0111.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)