Seite:Posse Band 5 0117.jpg

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11. Or. Stadtarchiv Goslar.     1049 März 15. und 1050 Nov. 24.     St. 2365 und 2394.

Echte Urkunden mit gefälschten Siegeln = Fälschung S. 118 Friedrichs I. No. 4 (II, Taf. 49, 7).


12. Or. Reichsarchiv München.     1049 Dez. 14.     St. 2379.

Fälschung des 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel = I, Taf. 15, 1. Vgl. S. 116 Heinrich II. No. 16 (IV, Taf. 84, 4).


13. Or. Reichsarchiv München.     1050 März 29.     St. 2384.

Urkunde des 13. Jahrhunderts. Siegel echt = Heinrich IV, 9 (I, Taf 17, 5) (II, Taf. 55, 3).


14. Or. Stadtbibliothek Verona.     1050 Nov. 11.     St. 2392.

Die Urkunde trägt zahlreiche Merkmale der Fälschung. Der Ort Verona in der Datierung paßt nicht zum Itinerar. Anstatt Opizo wird Günther als Kanzler aufgeführt, während er doch erst im Herbst 1054 zu rekognoszieren beginnt. Die Urkunde ist auf Grund von St. 2484 gefälscht. Vgl. Steindorff a. O. 2, 404. Entgegen den Angaben Steindorffs und Breßlaus (N. Archiv 2, 567) – letzterer ist geneigt, im Siegel eine geschickte Nachahmung des echten zu erblicken – muß an deren Echtheit (= Heinrich III. 5, I, Taf. 15, 2) festgehalten werden. Dagegen hält Wibel im N. Archiv 36, 310 das Siegel für falsch, und zwar wie die Urkunde selbst für eine Nachbildung nach dem Original St. 2484 (II, Taf. 55, 4).


15. Generallandesarchiv Karlsruhe.     1051 März 15.     St. 2401.

Bild des sitzenden Kaisers, rechts Adlerzepter, links Apfel mit Kreuz, plumpes Gesicht, schiefe tiefliegende Augen, struppiger Bart, Thron schief ohne Politur. Umschrift zwischen zwei Linien (II, Taf. 40, 5).


16. Or. Stiftsarchiv Naumburg.     1051 März 31.     St. 2403.

Fälschung von einer Hand des 12. Jahrhunderts. Als Vorlagen dienten St. 2153 und andere im Bistumsarchiv zu Naumburg befindliche Urkunden. In der Rekognition heißt es fälschlich tercii regis statt imperatoris. Das Chrismon und das Actum sind St. 2242 entnommen, die Dorsale von der Hand des Urkundenschreibers, während die Dorsalen der übrigen naumburger Urkunden von anderer älterer Hand herrühren. Die falsche Rekognition Uuintherius vice Liutbaldi (statt Bardonis) ist St. 2433 entnommen. Vgl. Posse, die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin S. 116, Anm. 397. Der Kopf stammt wohl nicht von einem echten Siegel. Möglich ist, daß er doch mit dem Kopf des zweiten Königssiegels (= dem Kaisersiegel) Heinrichs III. identisch oder abgeklatscht ist. Vielleicht ist das letztere anzunehmen (IV, Taf. 80, 1).


17. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     1051 Juli 17.     St. 2407.

Falsches Kaisersiegel an St. 2407, 2408 (Stadtarchiv Köln, IV, Taf. 80, 2), 2408a (Nationalbibliothek Paris, Stumpf, Acta imp. 305, IV, Taf. 80, 3), St. 2409 (Köln, IV, Taf. 80, 4), St. 2412 (Köln, IV, Taf. 80, 5), St. 2413 (Düsseldorf, IV, Taf. 79, 7) für Kloster Brauweiler. Sehr geschickte Nachbildungen von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1) an Fälschungen des 12. Jahrhunderts. Vgl. Steindorff a. O. 2, 419ff. Das Bild ist dem der echten Siegel fast vollkommen gleich, nur an der rechten Seite des Thrones, wo auf den echten Siegeln eine Säule und neben derselben ein Strich, hier an Stelle dessen drei Striche. Umschrift dieselbe, doch ist die Form der Buchstaben A I M R etwas verschieden, diese schließen nicht, wie auf den echten Siegeln, unten mit horizontalen Strichen ab, sondern mit zwei nach rechts und links divergierenden schrägen Strichen (II, Taf. 41, 1).


18. Or. Domkapitelsarchiv Arezzo.     1052 Juni 17.     St. 2428.

Die Urkunde ist eine alte, ungefähr zeitgenössische Nachbildung, ebenso wie das Siegel eine sehr geschickte Nachbildung von Heinrich III. 5 (I, Taf. 15, 2). Leicht zu unterscheiden von dem echten Siegel durch die Umschrift, wo es IMPERATOR statt INPERATOR heißt. Daß das Siegel echt wäre und vom Typus 5 also zwei verschiedene Stempel existiert hätten, von denen der mit IMP nur einmal und zwar noch dazu an einer von Steindorff (Jahrb. 2, 379) selbst für nicht original gehaltenen Urkunde vorkäme, vermag Breßlau nicht mit Steindorff anzunehmen. Auch ist das Siegel kleiner als die echten. (II, Taf. 41, 2).

Eine weitere Ausführung gibt Wibel im N. Archiv 36, 311 Anm. 1: Nachdem sich St. 2428 als Original erwiesen hat, lag es nahe, zu vermuten, daß das bisher für falsch erklärte, allerdings schlecht erhaltene Siegel doch echt sein möchte. Nachdem aber Herr Cav. U. Pasqui auf meine Bitte noch einmal konstatiert hat, daß IMP (statt INP)ERATOR zu lesen ist, wird man an der Unechtheit nicht mehr zweifeln dürfen. Das aber schließt die notwendige Annahme in sich, ein jetzt verlorenes echtes Diplom Heinrichs III., wohl aus der Zeit des zweiten Römerzuges, habe dem Fälscher für das Siegel als Muster dienen können, denn die Möglichkeit, ein zerbrochenes echtes Siegel sei durch eine Nachahmung ersetzt worden, stößt darum auf Schwierigkeiten, weil dieser Typus sonst erst drei Jahre später nachweisbar ist. Eine dem abschriftlich überlieferten Diplom St. 2446 von Herbst 1053 beigegebene Siegelabbildung könnte zwar auf diesen Typus gedeutet werden, zeigt aber nach der uns vorliegenden Beschreibung doch auch so erhebliche Differenzen, daß man keinesfalls mit Sicherheit daraus auf den schon früheren Gebrauch jenes Stempels schließen darf.


19. Or. Staatsarchiv Coblenz.     1053 Aug. 5.     St. 2441.

Nachzeichnung zwischen Febr. 1114 und Ende 1154 von St. 2442, Text interpoliert (Abb. Sybel und Sickel, Kaiserurk. 2, 14). Das Siegel geschickte Nachbildung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1), ungeschickt befestigt. Die Größenverhältnisse etwas verschieden. Besonders kenntlich an der Umschrift: † HEINRICVS D¯I GRA ROMANOR (auf den echten Siegeln: D¯I GR¯–A ROMANOR) IMPR AVG. Dasselbe Siegel Heinrichs IV. und V. (II, Taf. 44, 4 und 47, 4) (II, Taf. 41, 3).


Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0117.jpg&oldid=- (Version vom 29.8.2018)