Seite:Posse Band 5 0185.jpg

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den thüringer Löwen (II, Taf. 58, 5. 6; 59, 4. 6) und 1325 den thüringer Löwenschild mit thüringer Helm (II, Taf. 59, 2. 3), an drei Urkunden von 1330, 1339 und 1341 Siegel, alle in gleicher Ausstattung, mit derselben Umschrift. Nur zeigt das eine (II, Taf. 60, 3) eine Variante gegen (II, Taf. 60, 2), da es zwischen den Büffelhörnern eine Rose zeigt. Es scheint demnach für die thüringer Landfriedenskommissionen ein durch Beizeichen erkennbarer Uniformstempel vorgesehen worden zu sein[1].

Ein von dem thüringer ganz abweichendes Bild zeigt das Siegel der Landfriedensbehörde der Markgrafschaft Meißen aus dem Jahre 1341 (II, Taf. 60, 4): einen Ritter mit dem meißner Löwen und vermutlich dem Andreaskreuze, dem Wappen der Burggrafen von Meißen, als judex provincialis Misnensis und der 12 conservatores pacis.

Wappen der Mitglieder oder des Vorstandes der Landfriedensbehörde zeigen auch die Siegel des rheinischen (II, Taf. 59, 5 und 60, 1) und des lothringer Landfriedens (II, Taf. 60, 5). Von dem zu gleicher Zeit in Verwendung gewesenen „größeren“ silbernen Siegelstempel eines späteren rheinischen Landfriedens ist uns das Bild nicht überliefert, das kleinere Siegel (II, Taf. 61, 1) zeigt einen Doppeladler mit Brustschild, auf dem sich ein Schild mit dem Familienwappen des Vorsitzenden Konrad von Erbach befindet. An Stelle des Kaiserbildes zeigt unter Karl IV. das Siegel des Landfriedens zwischen Rhein und Maas vom Jahre 1352 einen einköpfigen Adler mit dem Schwerte (II, 61, 3), einen solchen auch, beseitet von zwei einen Bischofsstab haltenden Armen (II, Taf. 62, 7), einen Adler mit Brustschild (II, Taf. 63, 4), das Siegel des Landfriedens der Wetterau (II, Taf. 61, 6) drei Wappenschilde: in der Mitte das mainzer Rad, über diesem den Reichsadler, darunter wohl das Wappen des Vorsitzenden. Doch finden sich auch Urkunden, wie die des Landfriedens für Franken und Schwaben, die der Vorsitzende mit seinem eigenen Siegel besiegelte (II, Taf. 61, 7).

Inzwischen war schon unter Karl IV. in Anlehnung an das von ihm eingeführte Hofgerichtssiegel ein Typus des Landfriedenssiegels aufgekommen, der auch weiterhin beibehalten worden ist: der stehende König (Kniestück), in der Rechten das Schwert, in der Linken den Reichsapfel haltend. Während sich anfangs (II, Taf. 61, 2) im Siegelfelde nur der Wappenschild des Vorsitzenden befindet, zeigen die späteren Landfriedenssiegel stereotyp zur Rechten des Königs den Reichsadler, zur Linken den böhmischen Löwen (II, Taf. 61, 4. 8; 62, 1. 3. 4 [[[Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige:Band 2:Tafel 62|5. 6]]. moderne Fälschungen]; 63, 2. 6 [[[Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige:Band 2:Tafel 63|5. 7]] moderne Fälschungen]), auch finden wir das Siegel des Vorsitzenden als Rücksiegel (II, Taf. 63, 3). Ruprecht fügte dem Adler- und Löwenschild unten den bayrischen Weckenschild hinzu (II, Taf. 63, 6).

Besondere Nebenkanzleien und besondere Siegel für die zum deutschen Reiche gehörigen Erblande der Könige hat es unter den Herrschern des 13. und 14. Jahrhunderts nicht gegeben[2], denn nur vorübergehend führte Ludwig IV., als Vormund des Herzogs Johann von Bayern, in dessen Angelegenheiten ein besonderes Siegel (I, Taf. 51, 5). Und auch für die Teile der Oberpfalz, die als Ausstattung der pfälzer Anna, der zweiten Gemahlin Karls IV., an diesen gekommen waren, bestand eine besondere Kanzlei mit besonderem Siegel (II, Taf. 4, 5), deren Sitz in Sulzbach war.

Vorübergehend bestand auch unter Karl IV. eine luxemburgische Kanzlei, die nach der Übertragung des (1354) zum Herzogtum erhobenen Stammlandes an seinen Bruder natürlich wegfiel.

Auch für Böhmen gab es unter Karl IV. im Jahre 1346 eine besondere Kanzlei und besondere Siegel (II, Taf. 1, 3. 4), nach der Königswahl aber hat die Reichskanzlei, wie gleichfalls unter Wenzel[3], zugleich die Urkunden für das Reich und dessen Hauslande, namentlich für Böhmen, verfaßt und erlassen. Ein besonderes Siegel für Böhmen hat Karl IV. nicht geführt[4], wenngleich ein besonderer Kanzler für Böhmen bestellt war. Erst Sigismund, als König von Böhmen, richtete eine besondere Kanzlei ein. Ein besonderes Majestätssiegel für Böhmen war jedoch nicht vorhanden, denn ausdrücklich sagt Sigismund 1426 Aug. 10: pendentis autentici sigilli nostri simplicis, quo videlicet ut rex Bohemie utimur, munimine roboratas[5].

Für die nicht zum Reiche gehörigen Besitzungen der Kaiser bestanden eigene Kanzleien:

1. Wie das Verhältnis der sizilischen Kanzlei Friedrichs II. zur Reichskanzlei sich gestaltete, ist bisher nicht aufgeklärt[6], doch ist soviel sicher, daß die Scheidung zwischen beiden nicht streng durchgeführt wurde. Dagegen hatte die sizilische Kanzlei besondere Siegel (I, Taf. 27, 1–4; 29, 4. 5; 30, 6. 7; vgl. S. 29).

2. Unter Karl IV. gab es eigene Landeskanzleien für Schlesien in Breslau, später in Schweidnitz, die


  1. Ein Landfriedenssiegel für Thüringen und Meißen zeigt den auf dem Throne sitzenden Herrscher mit Zepter und Reichsapfel, links den thüringer Löwen (II, Taf. 63, 1).
  2. Breßlau UL 1, 546.
  3. Besondere Siegel, ein Thronsiegel mit Rücksiegel und ein Sekret, führte Wenzel seit 1363 als gekrönter König von Böhmen bis zu seiner Krönung als römischer König 1376 (II, Taf. 7, 2–6), worauf sein Vater Karl IV. das von ihm als römischer König gebrauchte Siegel hervorholen und für Wenzel zurecht machen ließ (II, Taf. 8, 1), S. 142, das Sekret ist neu gestochen (II, Taf. 8, 2). Beide Siegel hat Wenzel auch nach seiner Absetzung beibehalten und unverändert bis an sein Lebensende geführt.
  4. Lindner a. O. 26, 55. In Urkunde 1360 Juni 17 (Or. Frankfurt) heißt es am Schlusse: secreto nostro sub sigillo Boemicali. Leider ist auf der Rückseite nur die Spur eines aufgedrückten roten Siegels zu erkennen. Lindner zweifelt nicht daran, daß wir es hier nur mit dem gewöhnlichen Sekret, das ja auch den böhmischen Titel enthielt, zu tun haben. Ähnlich heißt es 1360 Okt. 9 (Or. Wien): presentium sub imperiali nostro sigillo, quod etiam regio Boem. tytulo insignitur. Das Siegel ist zwar abgefallen, war aber gewiß das Majestätssiegel.
  5. Lindner a. O. 70 Or. Wien. Das Siegel fehlt jetzt, ist aber nach der Beschreibung jedenfalls das römische Majestätssiegel gewesen.
  6. Vgl. II. 5. Beurkundung und Besiegelung.
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0185.jpg&oldid=- (Version vom 12.9.2023)