Seite:Prager Frieden 009.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

hohen Stifften geordnet vnd verglichen / auch wegen dieses Ertzstiffts gehalten werden / vnd die Reichs: Deputations: vnnd Cammergerichtliche Visitation vnnd Revisions Täge ohnbehindert des Magdeburgischen dißfals beyseits gestelten Voti, von nun an wieder fortgehen / vnnd weiter nicht auffgehalten noch gesperret seyn. In dem Nieder-Sächsischen Kreyß aber behalten Ihre Fürstl. Gn. vnnd das Ertzstifft / wegen der Direction, Voti vnd Session das jenige / wie es hergebracht.

Es sol auch das Ertzstifft Magdeburg die offtberührte Viertzig Jahr vber / in Geist- vnd Weltlichen Sachen / auch die Catholische Religion, Menses Papales, Preces primarias, Canonicaten, præbenden vnnd beneficien, Clöster vnd Religiosen, so wol die Augspurgische[1] Confession, vnnd in casu Vocantiæ die Wahl vnnd Postulation betreffende / allerdings / wie oben bey den Bisthumben vnnd Stifften so von Zeit dieser geschlossenen Handlung an / denen Augspurgischen Confessions Verwandten auff Viertzig Jahr verbleiben / ins gemein vergliechen worden / vnveränderlich gehalten werden.

Wegen der Vier respectivè Herrschafften vnnd Aempter / Querfurt / Gütterbock[2] / Dama[3] vnd Borck[4] / ist es vmb des lieben Friedens willen auch dahin gelanget / daß der Herr Churfürst solche zu seiner bessern contentirung vnnd beruhigung einnehmen / vnd vom Ertzstifft Magdeburg zu Lehen recognosciren / auch so lang behalten vnd geniessen möchte / biß sie mit Seiner Churfürstl. Durchl. gutem belieben vnnd willen / per æquipollens wieder außgewechselt würden: Jedoch dem Reich vnd Nieder Sächssischen Kreiß an den Reichs: vnd Kreiß-Stewern / vnnd andern gemeinen Anlagen vnabbrüchig. Dann solche Ihre Churf. Durchl. proportionabiliter zu tragen schuldig. Wie auch deßwegen Seiner Churf. Durchl. von dem DomCapitul vnnd Landtschafft eine schrifftliche Einwilligung zuertheilen / vnnd von Sr. Churf. Durchl. mit ehistem würcklich zu erheben: Vnd sollen Seine Churf. Durchl. ermelter Aembter halben / nicht angefochten werden.

Aber dieses ist auff gnedigste Erinnerung allerhöchstgedachter Ihrer Keys. Mayt. damit des Herrn Marggrafen Christian Wilhelms zu Brandenburgk Fürstl: Gn. zu dero besserm Vnterhalt / ein gewisses am Geld auff ihr Lebenlang / auß dem Ertzstifft Magdeburg Jährlich gereicht werden möchte / mit Seiner Churf. Durchl. wegen dero Herrn Sohnes / Hertzogen August Fürstl: Gn. abgeredet vnd verglichen worden /

  1. korrigiert, Vorlage Augsurgische
  2. Jüterbog
  3. Dahme
  4. Burg
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_009.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)