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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

hoch beschwerlich zusammen auffgewachssenen Revisions Sachen / für den ersten anfang viel zu thun seyn würde / Als ists verglichen / das eine Extraordinar-Visitation, gleich wie in Anno 1600. geschehen / vermittelst eines Deputation Tages angestellet / vnnd von der Röm. Keys. Mayt. auch schickender ChurFürsten vnnd Stände Gesandten / alle Imperfection erkündigt / von deren Remedirung gerahtschlaget / ein Modus, wie den auffgehäufften Revision Sachen schleunig vnnd recht abzuhelffen / ersonnen / auff dem nechsten Reichstage der Röm. Keys. Mayt. vnd sämptlichen ReichsStänden referirt / ein gemeiner Schluß darüber gefast / nichts desto weniger aber inmittelst mit den Jährlichen Ordinari-Visitationen, damit keine weitere vnd newe Imperfection vnd Häuffung vorgehe / trewlich vnnd fleissig verfahren werden.

Den Keyserlichen ReichsHoffRaht betreffend / haben wegen Ihrer Keys. Mayt. dero Gesandte sich nochmaln erklehret / das bey erster Reichsversamblung die verfaste ReichsHoffRahts instruction den gesambten Herren Churfürsten / inhalts der Keyserlichen Capitulation, zu jhrem Gutachten vbergeben / vnd derselben außdrücklich mit eingeruckt werden solle / das die ReichsStände ins gemein mit Commissionen nicht vbereylet / noch Mandata sine clausula indifferenter, vnnd ausser deren im Rechten nachgelassenen vnd geordneten Fälle / wieder Sie decretirt werden sollen. Weil aber auch Seine Churfürstl. Durchl. zu Sachssen / darbey ferner gesucht / daß der ReichsHoffRaht ebener gestalt in gleicher Anzahl der Religion besetzt werden möchte / vnd die Käyserlichen Gesandten darwieder eingewendet / das die Bestellung des ReichsHoffRahts von beyden Religions-Verwandten in gleicher Anzahl im Römischen Reich nicht herkommen / derowegen auch ein solches Ihrer Keys. Mayt. nicht zuzumuhten / Weren aber des gnädigsten Erbietens / daß wie Sie / vnnd dero löbliche Vorfahren am Reich / qualificirte Subjecta, der Ausgpurgischen Confession zugethan / von jhrem ReichsHoffRaht nicht außgeschlossen: Also wolten Sie dieselben auch hinführo gnädigst zu befördern nicht vnterlassen / Als ist dieser Punct auff weitere künfftige Beredung zwischen der Röm. Käyserl. Mayt. vnnd dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, doch ohne einigen abbruch Ihrer Keys. Mayt. Authoritet, Jurisdiction vnnd Hoheit / außgesetzet worden. Vnd haben Ihre Keys. Mayt. bey so beschehner Außsetzung desselben Puncten Ihro resevirt, daß vnterdessen / vnnd biß

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_013.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)